{"id":10432,"date":"2025-11-29T16:34:09","date_gmt":"2025-11-29T14:34:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/?p=10432"},"modified":"2026-10-10T15:20:23","modified_gmt":"2026-10-10T13:20:23","slug":"digitale-barrierefreiheit-in-der-beschaffung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/digitale-barrierefreiheit-in-der-beschaffung\/","title":{"rendered":"Digitale Barrierefreiheit in Einkauf und Beschaffung verankern"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/unnamed-1.jpg\" alt=\"Textgrafik: Procurement is key to digital accessibility\" width=\"1024\" height=\"1024\" class=\"alignleft size-full wp-image-10448\" srcset=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/unnamed-1.jpg 1024w, https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/unnamed-1-300x300.jpg 300w, https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/unnamed-1-150x150.jpg 150w, https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/unnamed-1-768x768.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><br \/>\n<audio controls preload=\"none\" style=\"width:100%;\"><source src=\"https:\/\/lcdn.letscast.fm\/media\/podcast\/9ebbee53\/episode\/c31d4fa5.mp3?t=1788792869\" type=\"audio\/mpeg\"><\/audio><br \/>\nIn dieser Ausgabe geht es um Procurement, also der barrierefreien Beschaffung. Es wird gezeigt, warum dieses Thema f\u00fcr Organisationen und Unternehmen von zentraler Bedeutung ist.<br \/>\nDie Beschaffung ist eines der wichtigsten Instrumente, wenn es darum geht, Barrierefreiheit nachhaltig in einer Organisation zu verankern. H\u00e4ufig wird Beschaffung zun\u00e4chst mit dem Einkauf klassischer Produkte wie B\u00fcrost\u00fchle, Computer oder Standardsoftware gleichgesetzt. Tats\u00e4chlich umfasst sie jedoch weit mehr \u2013 insbesondere die Vergabe von Auftr\u00e4gen f\u00fcr digitale Gewerke, etwa die Entwicklung einer Website oder einer App. Gerade diese Art von Beschaffung ist heute besonders relevant. Barrierefreiheit spielt sowohl beim Erwerb fertiger Produkte als auch bei der Beauftragung individuell erstellter Softwarel\u00f6sungen eine entscheidende Rolle.<\/p>\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_88 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-white ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<p class=\"ez-toc-title\" style=\"cursor:inherit\">Inhalt<\/p>\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><a href=\"#\" class=\"ez-toc-pull-right ez-toc-btn ez-toc-btn-xs ez-toc-btn-default ez-toc-toggle\" aria-label=\"Toggle Table of Content\"><span class=\"ez-toc-js-icon-con\"><span class=\"\"><span class=\"eztoc-hide\" style=\"display:none;\">Toggle<\/span><span class=\"ez-toc-icon-toggle-span\"><svg style=\"fill: #999;color:#999\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" class=\"list-377408\" width=\"20px\" height=\"20px\" viewBox=\"0 0 24 24\" fill=\"none\"><path d=\"M6 6H4v2h2V6zm14 0H8v2h12V6zM4 11h2v2H4v-2zm16 0H8v2h12v-2zM4 16h2v2H4v-2zm16 0H8v2h12v-2z\" fill=\"currentColor\"><\/path><\/svg><svg style=\"fill: #999;color:#999\" class=\"arrow-unsorted-368013\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" width=\"10px\" height=\"10px\" viewBox=\"0 0 24 24\" version=\"1.2\" baseProfile=\"tiny\"><path d=\"M18.2 9.3l-6.2-6.3-6.2 6.3c-.2.2-.3.4-.3.7s.1.5.3.7c.2.2.4.3.7.3h11c.3 0 .5-.1.7-.3.2-.2.3-.5.3-.7s-.1-.5-.3-.7zM5.8 14.7l6.2 6.3 6.2-6.3c.2-.2.3-.5.3-.7s-.1-.5-.3-.7c-.2-.2-.4-.3-.7-.3h-11c-.3 0-.5.1-.7.3-.2.2-.3.5-.3.7s.1.5.3.7z\"\/><\/svg><\/span><\/span><\/span><\/a><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/digitale-barrierefreiheit-in-der-beschaffung\/#Barrierefreiheit_ist_Pflicht_in_der_Beschaffung\" >Barrierefreiheit ist Pflicht in der Beschaffung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/digitale-barrierefreiheit-in-der-beschaffung\/#Fehlende_Spezifizierung\" >Fehlende Spezifizierung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/digitale-barrierefreiheit-in-der-beschaffung\/#Probleme_bei_der_Vergabe\" >Probleme bei der Vergabe<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/digitale-barrierefreiheit-in-der-beschaffung\/#Sanktionen_bei_Verstoessen\" >Sanktionen bei Verst\u00f6\u00dfen<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Barrierefreiheit_ist_Pflicht_in_der_Beschaffung\"><\/span>Barrierefreiheit ist Pflicht in der Beschaffung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Im \u00f6ffentlichen Bereich ist die Ber\u00fccksichtigung von Barrierefreiheit l\u00e4ngst verpflichtend. Ob Behindertengleichstellungsgesetz oder Onlinezugangsgesetz \u2013 der Staat ist gehalten, ausschlie\u00dflich barrierefreie Software zu beschaffen oder sicherzustellen, dass beauftragte L\u00f6sungen barrierefrei umgesetzt werden. Dass dies in der Praxis dennoch h\u00e4ufig nicht gelingt, liegt vielfach an Herausforderungen im Einkauf sowie an vorgefassten Meinungen. Oft wird beispielsweise festgelegt, dass eine bestimmte Softwarel\u00f6sung wie Microsoft Office oder ein SAP-System beschafft werden soll \u2013 unabh\u00e4ngig davon, wie gut die Barrierefreiheitsanforderungen erf\u00fcllt werden. W\u00e4hrend Microsoft in diesem Bereich inzwischen weit fortgeschritten ist, zeigt das Beispiel SAP, dass Barrierefreiheit nicht \u00fcberall angemessen umgesetzt wird.<br \/>\nUmso wichtiger ist es, dass jede beschaffende Stelle sorgf\u00e4ltig pr\u00fcft, ob die ausgew\u00e4hlte Software den Anforderungen an Barrierefreiheit gen\u00fcgt.<br \/>\nEin zentraler Bestandteil dieses Prozesses sind die Beschaffungsunterlagen, insbesondere Ausschreibungen. Im \u00f6ffentlichen Sektor werden diese \u00fcblicherweise in entsprechenden Portalen ver\u00f6ffentlicht und enthalten die ma\u00dfgeblichen Anforderungen an das zu beschaffende Produkt oder Gewerk. Mittlerweile ist digitale Barrierefreiheit in den meisten Ausschreibungen fest verankert \u2013 nicht zuletzt aufgrund des Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetzes (BFSG). Stellen, die unter das BFSG fallen, m\u00fcssen in ihren Ausschreibungen grunds\u00e4tzlich festlegen, dass die zu beschaffenden Produkte barrierefrei sein sollen.<br \/>\nAuff\u00e4llig ist jedoch, dass die Anforderungen an Barrierefreiheit in vielen Ausschreibungen noch immer weit hinten platziert werden und damit im Zweifel nicht die notwendige Priorisierung erhalten. In vielen Ausschreibungsunterlagen findet sich eine Vielzahl an Anforderungen. Das ist grunds\u00e4tzlich normal, da Beschaffung stark von Compliance-Vorgaben gepr\u00e4gt ist. Allerdings f\u00fchrt dies dazu, dass die Dokumente oft schwer verst\u00e4ndlich sind \u2013 insbesondere, wenn man nicht mit juristischem oder beschaffungsbezogenem Fachvokabular vertraut ist. Auff\u00e4llig ist zudem, dass das Thema Barrierefreiheit trotz seiner Relevanz h\u00e4ufig weit unten in der Priorit\u00e4tenliste erscheint.<br \/>\nGerade beim Onlinezugangsgesetz (OZG) ist das bemerkenswert. Dort sind sowohl User Experience (UX) als auch digitale Barrierefreiheit ausdr\u00fccklich vorgeschrieben. Das bedeutet unter anderem, dass UX-Tests verpflichtend durchzuf\u00fchren sind und zweifelsfrei sichergestellt werden muss, dass barrierefreie L\u00f6sungen bereitgestellt werden. In der Praxis finden sich diese Anforderungen zwar in den Unterlagen, jedoch oft erst weit unten \u2013 w\u00e4hrend die fachlichen Anforderungen regelm\u00e4\u00dfig den oberen Bereich dominieren. UX und Barrierefreiheit geraten dadurch in den Hintergrund und werden nicht immer mit der n\u00f6tigen Gewichtung wahrgenommen.<br \/>\nDieses Problem ist vergleichbar mit einer Stellenausschreibung: Die wichtigsten Anforderungen stehen oben, weiter unten folgen weniger bedeutsame Aspekte. Dienstleister lesen Ausschreibungen \u00e4hnlich. Wenn Barrierefreiheit erst an neunter Stelle von zehn Punkten genannt wird, entsteht der Eindruck, dass sie f\u00fcr die Auftraggeberin nur eine untergeordnete Rolle spielt.<br \/>\nEine m\u00f6gliche L\u00f6sung besteht darin, Anforderungen an Barrierefreiheit und UX deutlich prominenter zu platzieren. Gleichzeitig sollte klar benannt werden, dass alle Anforderungen gleicherma\u00dfen verbindlich sind. Kann ein Anbieter eine zentrale Anforderung nicht erf\u00fcllen, f\u00fchrt dies entweder zum Ausschluss (K.-o.-Kriterium) oder zu der Verpflichtung, entsprechende Nachbesserungen vorzunehmen. Ohne die Erf\u00fcllung dieser Anforderungen sollte ein Produkt nicht im \u00f6ffentlichen Sektor eingesetzt werden.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Fehlende_Spezifizierung\"><\/span>Fehlende Spezifizierung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>H\u00e4ufig fehlt in den Unterlagen zudem eine pr\u00e4zise technische Spezifikation. Die Herausforderung besteht darin, dass es verschiedene Normen gibt, die teilweise unterschiedlichen Versionsst\u00e4nden folgen. Aktuell gilt die EN 301 549 in der Fassung, die sich auf die WCAG 2.1 bezieht. Gleichzeitig liegt die WCAG bereits in der Version 2.2 vor, die seit \u00fcber einem Jahr ver\u00f6ffentlicht ist. Seit ebenso langer Zeit wird auf eine Aktualisierung der EN 301 549 durch die EU gewartet. Diese wurde mehrfach angek\u00fcndigt \u2013 bislang jedoch ohne Umsetzung.<br \/>\nEigentlich m\u00fcssten die Anforderungen in Ausschreibungen bereits heute auf die WCAG 2.2 Bezug nehmen. Das geschieht jedoch selten, unter anderem weil die Vorgaben nicht weiter konkretisiert sind. Je nach Anwendung k\u00f6nnen sich aus der WCAG 2.2 zus\u00e4tzliche oder strengere Anforderungen ergeben. Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, dass Dienstleister bereits jetzt auf Basis der WCAG 2.2 entwickeln. Der Mehraufwand ist \u00fcberschaubar, verhindert aber sp\u00e4teren Anpassungsbedarf \u2013 dennoch setzen viele Anbieter nach wie vor ausschlie\u00dflich auf den veralteten Standard 2.1.<br \/>\nF\u00fcr ausschreibende Stellen ist es essenziell, geeignete Bewertungskriterien festzulegen und deren Gewichtung sorgf\u00e4ltig zu bestimmen. Die Gewichtung spielt insbesondere deshalb eine gro\u00dfe Rolle, weil die Organisation ermitteln muss, welcher Anbieter die Anforderungen insgesamt am besten erf\u00fcllt. Gerade bei komplexen Ausschreibungen ist es selten, dass ein Anbieter s\u00e4mtliche Kriterien vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt \u2013 mit Ausnahme sehr gro\u00dfer IT-Dienstleister wie Adesso oder andere marktf\u00fchrende Unternehmen, die \u00fcber die Ressourcen verf\u00fcgen, alle regulatorischen und technischen Vorgaben abzudecken. Bewerben sich jedoch kleinere Unternehmen, ist es nicht ungew\u00f6hnlich, dass einzelne Anforderungen nur teilweise oder gar nicht erf\u00fcllt werden. Vor diesem Hintergrund kommt der Gewichtung der Kriterien eine zentrale Bedeutung zu.<br \/>\nBarrierefreiheit sollte dabei ein entsprechend hohes Gewicht erhalten. Werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erf\u00fcllt, handelt es sich um ein K.-o.-Kriterium. In diesem Fall muss der Anbieter von der Vergabe ausgeschlossen werden.<br \/>\nBesonders relevant ist die Frage, wie die Barrierefreiheit bewertet wird \u2013 vor allem, wenn bereits ein fertiges Produkt auf dem Markt existiert und dieses im Rahmen der Ausschreibung angeboten wird. Fertige L\u00f6sungen sind h\u00e4ufig kosteng\u00fcnstiger, weshalb sie im Beschaffungsprozess oft bevorzugt werden. F\u00fcr ihre Bewertung stehen im Wesentlichen drei M\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung:<br \/>\n1.  Die ausschreibende Stelle bewertet selbst.<br \/>\nDie Organisation kann eigene Tests durchf\u00fchren oder diese intern beauftragen. Dabei muss nicht zwingend ein vollst\u00e4ndiger BITV-Test erfolgen; es ist m\u00f6glich, eine repr\u00e4sentative Stichprobe zentraler Kriterien zu pr\u00fcfen. Werden diese erf\u00fcllt, ist es wahrscheinlich, dass weitere Anforderungen ebenfalls eingehalten sind. Dieses Vorgehen ist ein pragmatisches und in der Praxis h\u00e4ufig sinnvolles Instrument \u2013 die juristische Bewertung kann je nach Vergaberecht jedoch variieren.<br \/>\n2.  Der Anbieter f\u00fchrt den Test selbst durch.<br \/>\nIn diesem Fall erstellt der Anbieter eine Selbstauskunft oder ein Pr\u00fcfprotokoll. Voraussetzung ist, dass der Test objektiv erfolgt und keine besch\u00f6nigenden Bewertungen vorgenommen werden. Der Nachteil besteht darin, dass eine vollst\u00e4ndige Neutralit\u00e4t nicht immer garantiert werden kann.<br \/>\n3. Eine unabh\u00e4ngige Institution wird beauftragt.<br \/>\nHier wird ein externes, auf Barrierefreiheit spezialisiertes Unternehmen \u2013 oder ein entsprechend qualifizierter IT-Dienstleister \u2013 mit der Pr\u00fcfung betraut. Der Anbieter legt das Ergebnis anschlie\u00dfend der ausschreibenden Stelle vor, die es im Rahmen der Vergabeentscheidung ber\u00fccksichtigen kann.<br \/>\nVon diesen drei Optionen erscheint die erste besonders sinnvoll, sofern die Beh\u00f6rde \u00fcber ausreichende Ressourcen verf\u00fcgt. Gerade gr\u00f6\u00dfere Verwaltungen sollten eigenes Know-how im Bereich Barrierefreiheit aufbauen und regelm\u00e4\u00dfig vertiefen. Zudem k\u00f6nnen Mitarbeitende mit Behinderungen ein wertvolles Feedback geben. Wenn diese Personen sp\u00e4ter ohnehin mit der betreffenden Software arbeiten sollen, ist es naheliegend, sie schon in die Bewertung einzubeziehen. R\u00fcckmeldungen aus der tats\u00e4chlichen Nutzung helfen dar\u00fcber hinaus dem Dienstleister, fr\u00fchzeitig Optimierungen vorzunehmen.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Probleme_bei_der_Vergabe\"><\/span>Probleme bei der Vergabe<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Im n\u00e4chsten Schritt lohnt sich ein Blick auf die typischen Herausforderungen und Probleme im Vergabeprozess. Ein zentrales Problem besteht darin, dass in vielen Vergabestellen nur wenig oder gar kein Know-how zur digitalen Barrierefreiheit vorhanden ist. H\u00e4ufig agieren Vergabestellen losgel\u00f6st vom eigentlichen Fachkontext: Sie f\u00fcgen juristische Textbausteine zusammen, ohne im Detail zu verstehen, welche praktischen Anforderungen dahinterstehen. Entsprechend fehlt oftmals auch die Kompetenz, eingereichte Unterlagen fachgerecht zu pr\u00fcfen.<br \/>\nDaher ist es sinnvoll, Vergabestellen enger mit fachkundigen Bereichen zu vernetzen oder auf vorhandene Ressourcen zur\u00fcckzugreifen. Es existieren beispielsweise etablierte Textbausteine und Leitf\u00e4den \u2013 etwa von BfIT oder anderen Beh\u00f6rden \u2013, die ohne gro\u00dfen Aufwand eingebunden werden k\u00f6nnen.<br \/>\nEin weiteres h\u00e4ufiges Problem sind unklare oder zu schwach formulierte Vorgaben. Die mangelnde Priorisierung von Barrierefreiheit wurde bereits angesprochen: Wenn Anforderungen weit unten in der Ausschreibung stehen oder nicht als K.-o.-Kriterium definiert werden, kann ein Anbieter, der keinerlei Erfahrung mit Barrierefreiheit hat, trotzdem den Zuschlag erhalten. Derartige Vergaben \u2013 manchmal auch durch bereits vorab favorisierte Anbieter beg\u00fcnstigt \u2013 sind leider keine Seltenheit und widersprechen dem Ziel eines transparenten und qualit\u00e4tsorientierten Beschaffungsprozesses.<br \/>\nErschwerend kommt hinzu, dass die Anforderungen selbst oft unpr\u00e4zise formuliert sind. So wird in manchen Ausschreibungen lediglich verlangt, dass die L\u00f6sung \u201edigital barrierefrei\u201c sein m\u00fcsse, ohne zu spezifizieren, welche Konformit\u00e4tsstufe der WCAG erreicht werden soll. Auch im Jahr 2025 gibt es noch immer Dienstleister, die keinerlei fundiertes Wissen \u00fcber Barrierefreiheit besitzen und dies durch oberfl\u00e4chliche Ma\u00dfnahmen wie einen Kontrastmodus, eine Schriftvergr\u00f6\u00dferung oder den Einsatz sogenannter Overlays zu kompensieren versuchen. Diese Ans\u00e4tze l\u00f6sen jedoch selten echte Barrieren \u2013 und sollten l\u00e4ngst der Vergangenheit angeh\u00f6ren.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Sanktionen_bei_Verstoessen\"><\/span>Sanktionen bei Verst\u00f6\u00dfen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Ein grundlegendes Problem bleibt daher das fehlende Fachwissen zur Bewertung von Barrierefreiheit auf Seiten der ausschreibenden Stelle. Liegt ein Gutachten vor \u2013 idealerweise durch eine unabh\u00e4ngige Pr\u00fcfung, alternativ durch den Anbieter selbst \u2013, fehlt in der Praxis oft das Know-how oder die Zeit, dieses fachlich einzuordnen. Umso wichtiger ist es, ein verbindliches Pr\u00fcfraster vorzulegen und klare Erwartungshaltungen zu kommunizieren.<br \/>\nZudem sollten finanzielle Konsequenzen vorgesehen werden, wenn ein Dienstleister zentrale Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erf\u00fcllt.<br \/>\n Dar\u00fcber hinaus ist es wichtig, dass bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Anforderungen an Barrierefreiheit auch Konsequenzen greifen. Dies kann in Form von Vertragsstrafen oder anderen Sanktionen geschehen \u2013 \u00e4hnlich wie bei Verst\u00f6\u00dfen gegen Datenschutzvorgaben (DSGVO) oder Sicherheitsanforderungen. Wenn ein Dienstleister ein Gutachten vorlegt, das die wesentlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit best\u00e4tigen soll, diese aber tats\u00e4chlich nicht erf\u00fcllt werden, muss dies sp\u00fcrbare Folgen haben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Anbieter das Thema auf die leichte Schulter nehmen.<br \/>\nBei der Bewertung von Gutachten ist besonders auf die Qualit\u00e4t und Aussagekraft des Pr\u00fcfverfahrens zu achten. Wichtige Aspekte sind dabei unter anderem:<br \/>\n\u2022  Darstellung der Pr\u00fcfmethodik: Wurde manuell, automatisiert oder hybrid getestet?<br \/>\n\u2022  Umfang der Pr\u00fcfung: Welche Szenarien, Unterseiten oder Funktionen wurden einbezogen?<br \/>\n\u2022  Bezug auf die aktuelle Softwareversion: Das Gutachten muss die Version betreffen, die tats\u00e4chlich eingesetzt werden soll.<br \/>\nEin typisches Problem zeigt sich bei Updates oder Legacy-Systemen: Ein CMS kann beispielsweise in Version 5 barrierefrei sein, in Version 6 jedoch nicht mehr. Ein Gutachten, das sich nur auf die alte Version bezieht, ist in diesem Fall nutzlos. Grunds\u00e4tzlich gilt: Jede neue Version muss mindestens den gleichen Barrierefreiheitsstandard erf\u00fcllen wie die vorherige, idealerweise sogar dar\u00fcber hinaus.<br \/>\nDie korrekte Pr\u00fcfung und Sanktionierung von Barrierefreiheit ist somit ein entscheidender Schritt, um nachhaltige Qualit\u00e4t sicherzustellen und die Umsetzung von Barrierefreiheit nicht nur formal, sondern auch praktisch durchzusetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In dieser Ausgabe geht es um Procurement, also der barrierefreien Beschaffung. 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