{"id":10455,"date":"2025-12-13T17:08:25","date_gmt":"2025-12-13T15:08:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/?p=10455"},"modified":"2026-01-13T18:47:44","modified_gmt":"2026-01-13T16:47:44","slug":"auch-dritt-anbieter-content-muss-barrierefrei-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/auch-dritt-anbieter-content-muss-barrierefrei-sein\/","title":{"rendered":"Auch Dritt-Anbieter-Content muss barrierefrei sein"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/third-party.jpg\" alt=\"Text: third party content must be accessible\" width=\"1024\" height=\"1024\" class=\"alignleft size-full wp-image-10528\" srcset=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/third-party.jpg 1024w, https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/third-party-300x300.jpg 300w, https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/third-party-150x150.jpg 150w, https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/third-party-768x768.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><iframe loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/digitale-barrierefreiheit.podigee.io\/337-digitale-barrierefreiheit-bei-dritt-anbieter-content\/embed?context=external&#038;theme=default\" style=\"border: 0\" frameBorder=\"0\" height=\"100\" width=\"100%\"><\/iframe><br \/>\nIn diesem Beitrag geht es um die Frage, ob Dritt-Anbieter-Inhalte barrierefrei sein m\u00fcssen und wie das sichergestellt werden kann. Bitte beachten Sie, dass ich hier keine rechtlich verbindliche Einsch\u00e4tzung geben kann und dass vor allem beim Barrierefreiheitsst\u00e4rkungs-Gesetz noch viele Fragen nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt sind. <\/p>\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_86 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-white ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<p class=\"ez-toc-title\" style=\"cursor:inherit\">Inhalt<\/p>\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><a href=\"#\" class=\"ez-toc-pull-right ez-toc-btn ez-toc-btn-xs ez-toc-btn-default ez-toc-toggle\" aria-label=\"Toggle Table of Content\"><span class=\"ez-toc-js-icon-con\"><span class=\"\"><span class=\"eztoc-hide\" style=\"display:none;\">Toggle<\/span><span class=\"ez-toc-icon-toggle-span\"><svg style=\"fill: #999;color:#999\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" class=\"list-377408\" width=\"20px\" height=\"20px\" viewBox=\"0 0 24 24\" fill=\"none\"><path d=\"M6 6H4v2h2V6zm14 0H8v2h12V6zM4 11h2v2H4v-2zm16 0H8v2h12v-2zM4 16h2v2H4v-2zm16 0H8v2h12v-2z\" fill=\"currentColor\"><\/path><\/svg><svg style=\"fill: #999;color:#999\" class=\"arrow-unsorted-368013\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" width=\"10px\" height=\"10px\" viewBox=\"0 0 24 24\" version=\"1.2\" baseProfile=\"tiny\"><path d=\"M18.2 9.3l-6.2-6.3-6.2 6.3c-.2.2-.3.4-.3.7s.1.5.3.7c.2.2.4.3.7.3h11c.3 0 .5-.1.7-.3.2-.2.3-.5.3-.7s-.1-.5-.3-.7zM5.8 14.7l6.2 6.3 6.2-6.3c.2-.2.3-.5.3-.7s-.1-.5-.3-.7c-.2-.2-.4-.3-.7-.3h-11c-.3 0-.5.1-.7.3-.2.2-.3.5-.3.7s.1.5.3.7z\"\/><\/svg><\/span><\/span><\/span><\/a><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/auch-dritt-anbieter-content-muss-barrierefrei-sein\/#Was_sind_Dritt-Anbieter-Inhalte\" >Was sind Dritt-Anbieter-Inhalte?<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/auch-dritt-anbieter-content-muss-barrierefrei-sein\/#Spezialfall_Werbung\" >Spezialfall Werbung<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/auch-dritt-anbieter-content-muss-barrierefrei-sein\/#Eingebundene_Inhalte_duerfen_keine_Barrieren_darstellen\" >Eingebundene Inhalte d\u00fcrfen keine Barrieren darstellen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/auch-dritt-anbieter-content-muss-barrierefrei-sein\/#Barrierefreiheit_von_Dritt-Anbieter-Services_sicherstellen\" >Barrierefreiheit von Dritt-Anbieter-Services sicherstellen<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/auch-dritt-anbieter-content-muss-barrierefrei-sein\/#Pruefen_und_absichern\" >Pr\u00fcfen und absichern<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Was_sind_Dritt-Anbieter-Inhalte\"><\/span>Was sind Dritt-Anbieter-Inhalte?<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Das Thema Drittanbieter-Content wirkt auf den ersten Blick komplex. Gemeint sind Inhalte, die von externen Anbietern stammen, aber so eingebunden werden, dass sie f\u00fcr Nutzende wie ein Bestandteil der eigenen Website oder Applikation erscheinen. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise eingebettete Social-Media-Inhalte, aber auch funktionale Elemente wie Chatbots, Formulare oder Rechner. Die Bandbreite ist hier sehr gro\u00df.<br \/>\nZur Einordnung: Drittanbieterinhalte sind generell Inhalte, die nicht selbst erstellt wurden, sondern von externen Anbietern bezogen und eingebunden werden. Dabei ist f\u00fcr Nutzende h\u00e4ufig nicht erkennbar, dass ein externer Dienstleister die Inhalte bereitstellt. Ein sehr verbreitetes Beispiel hierf\u00fcr sind Chatbots. W\u00e4hrend solche Systeme fr\u00fcher teilweise selbst entwickelt wurden, werden heute in der Regel fertige L\u00f6sungen eingekauft. Diese sind meist robuster, fachlich besser betreut und wirtschaftlich deutlich sinnvoller, da eine Eigenentwicklung mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden w\u00e4re.<br \/>\nDabei spielt es keine Rolle, ob die Inhalte live gestreamt werden, etwa \u00fcber iFrames, oder ob sie auf der Website fest integriert sind wie Cookie-Messages. In letzterem Fall hat man allerdings st\u00e4rkeren Einfluss und somit auch Verantwortung f\u00fcr die Barrierefreiheit.<br \/>\nEin typisches Beispiel sind eingebundene Bezahldienstleister, die h\u00e4ufig \u00fcber Frames oder iFrames integriert werden. Diese Services m\u00fcssen zwingend barrierefrei sein, da sie ein wesentlicher Bestandteil der angebotenen Dienstleistung sind. Ist der Bezahlvorgang nicht barrierefrei nutzbar, kann der Verbrauchervertrag nicht abgeschlossen werden.<br \/>\nDas Gleiche gilt beispielsweise f\u00fcr Services zur Paketverfolgung. Auch diese m\u00fcssen barrierefrei gestaltet sein, damit Nutzende ihr Paket tats\u00e4chlich verfolgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Spezialfall_Werbung\"><\/span>Spezialfall Werbung<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Komplexer wird die Situation bei Inhalten, die von Dritten bezogen werden, auf die der Websitebetreiber jedoch keinen oder nur sehr begrenzten Einfluss hat. Ein typisches Beispiel ist Werbung. Werbeinhalte werden in der Regel \u00fcber spezialisierte Dienstleister eingebunden, die die Anzeigen einkaufen, ausspielen und technisch bereitstellen. Der Websitebetreiber kann meist lediglich grobe Vorgaben machen, etwa bestimmte Werbung f\u00fcr bestimmte Produkte auszuschlie\u00dfen. Auf die konkreten Inhalte selbst hat er jedoch keinen direkten Einfluss.<br \/>\nSo ist es beispielsweise nicht m\u00f6glich, Animationen anzuhalten oder inhaltliche Anpassungen vorzunehmen, da dies h\u00e4ufig gegen die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des jeweiligen Werbedienstleisters versto\u00dfen w\u00fcrde. Unabh\u00e4ngig davon fehlt dem Websitebetreiber in der Praxis ohnehin die Kontrolle, da die Werbeinhalte lediglich eingebunden werden und oft im Vorfeld gar nicht bekannt ist, welche Anzeigen konkret ausgespielt werden. In vielen F\u00e4llen erfolgt die Auswahl der Werbung sogar in Echtzeit w\u00e4hrend des Seitenaufrufs.<br \/>\nEntsprechend hat der Websitebetreiber in der Regel keinen oder nur sehr geringen Einfluss auf die Barrierefreiheit dieser Inhalte. Nach meinem Kenntnisstand gibt es bislang keine eindeutige rechtliche Entscheidung dazu, ob solche Werbeinhalte im Bereich privater Anbieter \u2013 etwa bei Online-Shops oder Plattformen wie Amazon oder eBay \u2013 barrierefrei sein m\u00fcssen. Es spricht vieles daf\u00fcr, dass dies derzeit nicht verlangt wird, da eine entsprechende Verpflichtung einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit darstellen w\u00fcrde.<br \/>\nWenn ein Anbieter Werbung gar nicht mehr schalten d\u00fcrfte oder ausschlie\u00dflich barrierefreie Werbung ausspielen m\u00fcsste, w\u00fcrde das voraussichtlich das Gesch\u00e4ftsmodell vieler Anbieter grundlegend infrage stellen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass Werbeinhalte grunds\u00e4tzlich nicht barrierefrei sein m\u00fcssen. Denkbar sind allerdings Ausnahmen, etwa dann, wenn Werbung unmittelbar mit dem Abschluss eines Verbrauchervertrags verkn\u00fcpft ist. Ein Beispiel hierf\u00fcr w\u00e4ren Gutscheine oder rabattbezogene Werbeelemente, die direkt in den Vertragsabschluss eingreifen. In solchen F\u00e4llen w\u00e4re eine barrierefreie Gestaltung oder zumindest eine barrierefreie Einbindung erforderlich. Eine verbindliche rechtliche Kl\u00e4rung steht hierzu bislang jedoch noch aus, und es ist fraglich, ob es in absehbarer Zeit eine eindeutige Orientierung geben wird.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Eingebundene_Inhalte_duerfen_keine_Barrieren_darstellen\"><\/span>Eingebundene Inhalte d\u00fcrfen keine Barrieren darstellen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon ist darauf zu achten, dass eingebundene Inhalte selbst keine Barrieren erzeugen. So darf Werbung beispielsweise nicht zu einer sogenannten Tastaturfalle f\u00fchren oder andere Bedienhindernisse verursachen. In dem Moment, in dem Werbeinhalte die Nutzung der Website beeintr\u00e4chtigen oder blockieren, stellen sie eine Barriere dar und werden damit eindeutig relevant im Sinne des BFSG. Gleiches gilt f\u00fcr den Einsatz sogenannter <a href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/overlay-mythen\/\">Accessibility Overlays<\/a>, auf die Sie aber ohnehin verzichten sollten. Overlays stellen h\u00e4ufig Barrieren dar, etwa Tastaturfallen.<br \/>\nDerzeit ist nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt, was im Anwendungsbereich des BFSG konkret barrierefrei sein muss. Offen ist insbesondere die Frage, ob sich die Anforderungen auf die gesamte Website erstrecken oder nur auf die Teile, die unmittelbar dem Abschluss eines Verbrauchervertrags dienen. Im letztgenannten Fall w\u00e4re das Risiko geringer, da die eigentlichen Formular- und Abschlussstrecken \u00fcblicherweise keine Werbung enthalten.<br \/>\nIm Anwendungsbereich der BITV stellt sich die Situation anders dar: Im \u00f6ffentlichen Bereich m\u00fcssen Inhalte, die Teil der Website sind, grunds\u00e4tzlich barrierefrei sein. Denkbar sind Ausnahmen f\u00fcr Inhalte, die weder f\u00fcr die Nutzung der Website relevant sind noch unter der Kontrolle des Websitebetreibers stehen.<br \/>\nEin typisches Beispiel hierf\u00fcr sind eingebundene externe Inhalte wie PDFs, YouTube-Videos oder Instagram-Beitr\u00e4ge Dritter. Auf solche Inhalte besteht in der Regel kein inhaltlicher oder technischer Einfluss. Es ist etwa nicht m\u00f6glich, Untertitel oder Audiodeskriptionen f\u00fcr ein fremdes YouTube-Video hinzuzuf\u00fcgen oder strukturelle Anpassungen an einem extern bereitgestellten PDF vorzunehmen. Sofern diese Inhalte nicht wesentlich f\u00fcr die Nutzung der Website sind, sondern lediglich erg\u00e4nzenden Charakter haben, ist ihre fehlende Barrierefreiheit im \u00f6ffentlichen Bereich grunds\u00e4tzlich vertretbar.<br \/>\nIm privatwirtschaftlichen Bereich ist die Abgrenzung enger. Auch hier d\u00fcrfen Drittanbieterinhalte eingebunden werden, jedoch muss stets gepr\u00fcft werden, ob sie f\u00fcr den Abschluss oder die Nutzung eines Verbrauchervertrags relevant sind. Ist dies der Fall, m\u00fcssen sie barrierefrei nutzbar sein.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Barrierefreiheit_von_Dritt-Anbieter-Services_sicherstellen\"><\/span>Barrierefreiheit von Dritt-Anbieter-Services sicherstellen<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>F\u00fcr den praktischen Umgang mit dem Thema empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Ein erster Schritt besteht darin, zu pr\u00fcfen, ob die eingesetzten Drittanbieter-Services barrierefrei sind. Insbesondere bei der Neuvergabe von Dienstleistungen oder beim Auslaufen bestehender Rahmenvertr\u00e4ge sollte gezielt nach barrierefreien Anbietern gesucht werden. Ein positives Indiz ist ein unabh\u00e4ngiger Pr\u00fcfbericht, der zudem aktuell sein sollte, idealerweise nicht \u00e4lter als ein Jahr.<br \/>\nBei bestehenden Anbietern sollte das Thema Barrierefreiheit aktiv adressiert werden. Die meisten Service Provider d\u00fcrften inzwischen mit den entsprechenden Anforderungen vertraut sein und sollten eine klare Aussage dazu treffen k\u00f6nnen, ob ihr Service barrierefrei ist oder nicht. Ist dies nicht der Fall, sollte nachvollziehbar dargelegt werden, ob und bis wann eine barrierefreie Umsetzung geplant ist. Gibt es hierzu keine verbindliche Perspektive, kann es notwendig sein, die Zusammenarbeit zu beenden.<br \/>\nDamit wird deutlich, dass die Verantwortung f\u00fcr Drittanbieterinhalte nicht vollst\u00e4ndig ausgelagert werden kann, sondern entlang der gesamten Leistungskette zu betrachten ist.<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich besteht auf die Inhalte von Drittanbietern technisch gesehen kein direkter Einfluss. Es ist in der Regel nicht m\u00f6glich, selbst ARIA-Attribute hinzuzuf\u00fcgen, die Tastaturnavigation zu steuern oder andere barrierefreie Anpassungen vorzunehmen. Das liegt an der Art der Einbindung: Die Inhalte werden h\u00e4ufig \u00fcber Frames, iFrames oder per JavaScript geladen und faktisch von externen Systemen \u201egestreamt\u201c. Entsprechend liegt die Verantwortung f\u00fcr die technische Barrierefreiheit dieser Inhalte zun\u00e4chst beim jeweiligen Drittanbieter. Sind sie nicht von sich aus barrierefrei umgesetzt, hat der Plattformbetreiber nur sehr begrenzte Einflussm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Pruefen_und_absichern\"><\/span>Pr\u00fcfen und absichern<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Was der Betreiber jedoch leisten kann, ist eine eigene Pr\u00fcfung der Barrierefreiheit der konkreten Implementierung. Hierzu empfiehlt sich eine Test- oder Demo-Integration in einer Entwicklungs- oder Testumgebung. Auf dieser Basis kann \u00fcberpr\u00fcft werden, wie barrierefrei der eingebundene Service tats\u00e4chlich ist, etwa ob eine vollst\u00e4ndige Tastaturnavigation m\u00f6glich ist, ausreichende Kontraste vorhanden sind oder Formulare korrekt beschriftet wurden. Dabei handelt es sich um etablierte, grundlegende Pr\u00fcfkriterien.<br \/>\nSofern in der eigenen Organisation entsprechendes Fachwissen vorhanden ist, reichen h\u00e4ufig bereits einige gezielte Tests aus, um eine erste Einsch\u00e4tzung der Barrierefreiheit zu erhalten. Eine solche \u00dcberpr\u00fcfung ist auch dann sinnvoll, wenn der Anbieter einen Pr\u00fcfbericht vorlegt. Es ist nicht erforderlich, den vollst\u00e4ndigen Pr\u00fcfkatalog mit allen Erfolgskriterien systematisch abzuarbeiten, insbesondere wenn kein tiefgehendes Fachwissen vorliegt. Stattdessen k\u00f6nnen einige wenige, zentrale Pr\u00fcfschritte herangezogen werden, um festzustellen, ob grundlegende Barrierefreiheitsanforderungen erf\u00fcllt sind.<br \/>\nWerden dabei M\u00e4ngel festgestellt, sollte der Anbieter gezielt darauf angesprochen und um Stellungnahme gebeten werden. Kann er hierzu keine nachvollziehbare oder belastbare Antwort liefern, kann dies problematisch werden.<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich liegt die Verantwortung f\u00fcr die Barrierefreiheit beim Betreiber der Plattform. Diese Verantwortung kann jedoch vertraglich teilweise auf den Drittanbieter \u00fcbertragen werden. Es ist daher ein gangbarer und empfehlenswerter Weg, entsprechende Verpflichtungen vertraglich festzuhalten, etwa dass eingebundene Inhalte barrierefrei bereitzustellen sind. Ebenso sollte geregelt werden, dass der Drittanbieter haftet, wenn falsche oder irref\u00fchrende Aussagen zur Barrierefreiheit gemacht werden.<br \/>\nWie die konkrete rechtliche Ausgestaltung im Detail funktioniert, kann ich nicht abschlie\u00dfend beurteilen. Als Nicht-Jurist gehe ich jedoch davon aus, dass es hierf\u00fcr entsprechende vertragliche und haftungsrechtliche Konstruktionen gibt. Unabh\u00e4ngig davon ist dies ein Schritt, den ich ausdr\u00fccklich empfehlen w\u00fcrde: sich abzusichern, im Sinne eines nachvollziehbaren Nachweises, dass Barrierefreiheit ber\u00fccksichtigt wurde. Dazu geh\u00f6rt, dass die eigenen Anwendungen grunds\u00e4tzlich barrierefrei konzipiert sind und dass erkannte M\u00e4ngel zeitnah behoben werden.<br \/>\nIst ein eingebundener Service hingegen vollst\u00e4ndig oder weitgehend nicht barrierefrei, w\u00e4re eine deutlich h\u00f6here Eskalationsstufe erforderlich. Denn letztlich trifft die Verantwortung und auch der m\u00f6gliche rechtliche \u00c4rger den Plattformbetreiber und nicht den Drittanbieter. F\u00fcr au\u00dfenstehende Dritte ist es unerheblich, welcher externe Dienstleister im Hintergrund eingebunden ist. Entsprechend ist es entscheidend, sich abzusichern und sicherzustellen, dass die eingesetzten Inhalte barrierefrei nutzbar sind.<br \/>\nHierf\u00fcr stehen im Wesentlichen mehrere Vorgehensweisen zur Verf\u00fcgung. Zum einen kann ein Pr\u00fcfbericht vom Anbieter des Drittservices angefordert werden. Insbesondere bei gr\u00f6\u00dferen Plattformen kann es sinnvoll sein, auf einen unabh\u00e4ngigen Pr\u00fcfbericht zu bestehen oder sich zus\u00e4tzlich extern beraten zu lassen. Zum anderen sollte eine eigene Pr\u00fcfung erfolgen, um die tats\u00e4chliche Barrierefreiheit der konkreten Implementierung zu bewerten.<br \/>\nEmpfehlenswert ist es, beide Ans\u00e4tze zu kombinieren: einen Pr\u00fcfbericht vom Drittanbieter einzufordern und zus\u00e4tzlich selbst zu pr\u00fcfen. Der Pr\u00fcfbericht sollte m\u00f6glichst aktuell sein, idealerweise nicht \u00e4lter als ein bis zwei Jahre, von einer seri\u00f6sen und unabh\u00e4ngigen Stelle stammen und sowohl automatisierte als auch manuelle Tests umfassen. Erg\u00e4nzend dazu sollte \u00fcberpr\u00fcft werden, ob die konkrete Einbindung des Services in die eigene Plattform barrierefrei umgesetzt wurde.<br \/>\nDiese Kombination aus externer Absicherung und interner Pr\u00fcfung stellt aus meiner Sicht das sinnvollste Vorgehen in diesem Kontext dar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In diesem Beitrag geht es um die Frage, ob Dritt-Anbieter-Inhalte barrierefrei sein m\u00fcssen und wie das sichergestellt werden kann. 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