{"id":10525,"date":"2026-01-10T18:46:25","date_gmt":"2026-01-10T16:46:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/?p=10525"},"modified":"2026-01-22T19:44:34","modified_gmt":"2026-01-22T17:44:34","slug":"digitale-barrierefreiheit-wann-eine-unverhaeltnismaessige-belastung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/digitale-barrierefreiheit-wann-eine-unverhaeltnismaessige-belastung\/","title":{"rendered":"Digitale Barrierefreiheit &#8211; wann eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/belastung.jpg\" alt=\"Text: Digitale Barrierefreiheit eine Belastung?\" width=\"1024\" height=\"1024\" class=\"alignleft size-full wp-image-10546\" srcset=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/belastung.jpg 1024w, https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/belastung-300x300.jpg 300w, https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/belastung-150x150.jpg 150w, https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/belastung-768x768.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><br \/>\n<iframe loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/digitale-barrierefreiheit.podigee.io\/341-digitale-barrierefreiheit-als-unverhaltnismassige-belastung\/embed?context=external&#038;theme=default\" style=\"border: 0\" frameBorder=\"0\" height=\"100\" width=\"100%\"><\/iframe><br \/>\nDieser Beitrag besch\u00e4ftigt sich mit der unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Belastung aus der digitalen Barrierefreiheit. Wie bei allen rechtlichen Themen gilt: Letztlich muss eine Juristin die Entscheidung treffen. Ich kann nur meine Interpretation darstellen, die hoffentlich korrekt ist, aber f\u00fcr die ich keine Garantie \u00fcbernehmen kann.<\/p>\n<div id=\"ez-toc-container\" class=\"ez-toc-v2_0_85 counter-hierarchy ez-toc-counter ez-toc-white ez-toc-container-direction\">\n<div class=\"ez-toc-title-container\">\n<p class=\"ez-toc-title\" style=\"cursor:inherit\">Inhalt<\/p>\n<span class=\"ez-toc-title-toggle\"><a href=\"#\" class=\"ez-toc-pull-right ez-toc-btn ez-toc-btn-xs ez-toc-btn-default ez-toc-toggle\" aria-label=\"Toggle Table of Content\"><span class=\"ez-toc-js-icon-con\"><span class=\"\"><span class=\"eztoc-hide\" style=\"display:none;\">Toggle<\/span><span class=\"ez-toc-icon-toggle-span\"><svg style=\"fill: #999;color:#999\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" class=\"list-377408\" width=\"20px\" height=\"20px\" viewBox=\"0 0 24 24\" fill=\"none\"><path d=\"M6 6H4v2h2V6zm14 0H8v2h12V6zM4 11h2v2H4v-2zm16 0H8v2h12v-2zM4 16h2v2H4v-2zm16 0H8v2h12v-2z\" fill=\"currentColor\"><\/path><\/svg><svg style=\"fill: #999;color:#999\" class=\"arrow-unsorted-368013\" xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" width=\"10px\" height=\"10px\" viewBox=\"0 0 24 24\" version=\"1.2\" baseProfile=\"tiny\"><path d=\"M18.2 9.3l-6.2-6.3-6.2 6.3c-.2.2-.3.4-.3.7s.1.5.3.7c.2.2.4.3.7.3h11c.3 0 .5-.1.7-.3.2-.2.3-.5.3-.7s-.1-.5-.3-.7zM5.8 14.7l6.2 6.3 6.2-6.3c.2-.2.3-.5.3-.7s-.1-.5-.3-.7c-.2-.2-.4-.3-.7-.3h-11c-.3 0-.5.1-.7.3-.2.2-.3.5-.3.7s.1.5.3.7z\"\/><\/svg><\/span><\/span><\/span><\/a><\/span><\/div>\n<nav><ul class='ez-toc-list ez-toc-list-level-1 ' ><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-1\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/digitale-barrierefreiheit-wann-eine-unverhaeltnismaessige-belastung\/#Unverhaeltnismaessige_Belastung_fuer_oeffentlichen_Sektor_und_Privat-Wirtschaft\" >Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung f\u00fcr \u00f6ffentlichen Sektor und Privat-Wirtschaft<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-2\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/digitale-barrierefreiheit-wann-eine-unverhaeltnismaessige-belastung\/#Kein_General-Argument_gegen_Barrierefreiheit\" >Kein General-Argument gegen Barrierefreiheit<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-3\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/digitale-barrierefreiheit-wann-eine-unverhaeltnismaessige-belastung\/#Abwaegung_des_Informationsbedarfs\" >Abw\u00e4gung des Informationsbedarfs<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-4\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/digitale-barrierefreiheit-wann-eine-unverhaeltnismaessige-belastung\/#Keine_Zeit_kein_Geld_kein_Know-How_%E2%80%93_kein_Argument\" >Keine Zeit, kein Geld, kein Know-How &#8211; kein Argument<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-5\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/digitale-barrierefreiheit-wann-eine-unverhaeltnismaessige-belastung\/#Fazit\" >Fazit<\/a><\/li><li class='ez-toc-page-1 ez-toc-heading-level-2'><a class=\"ez-toc-link ez-toc-heading-6\" href=\"https:\/\/www.netz-barrierefrei.de\/wordpress\/digitale-barrierefreiheit-wann-eine-unverhaeltnismaessige-belastung\/#weitere_Infos\" >weitere Infos<\/a><\/li><\/ul><\/nav><\/div>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Unverhaeltnismaessige_Belastung_fuer_oeffentlichen_Sektor_und_Privat-Wirtschaft\"><\/span>Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung f\u00fcr \u00f6ffentlichen Sektor und Privat-Wirtschaft<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Das Konzept der unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Belastung findet sich sowohl in der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Sektor) als auch im BFSG (Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz f\u00fcr die Privatwirtschaft). Sinngem\u00e4\u00df bedeutet es: Wenn die Barrierefreiheit eines Inhalts f\u00fcr die betroffene Organisation eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung darstellen w\u00fcrde, kann auf deren Umsetzung verzichtet werden.<br \/>\nDie Formulierung ist allerdings sehr schwammig und missverst\u00e4ndlich. Der Paragraph definiert nicht klar, was genau unter \u201eunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig\u201c zu verstehen ist. F\u00fcr Nicht-Jurist:innen k\u00f6nnte dies den Eindruck erwecken, dass Barrierefreiheit einfach ignoriert werden kann, sobald sie teuer oder aufwendig erscheint \u2013 was nicht der Fall ist. Das Gesetz erlaubt keine blo\u00dfe Bequemlichkeit als Begr\u00fcndung.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Kein_General-Argument_gegen_Barrierefreiheit\"><\/span>Kein General-Argument gegen Barrierefreiheit<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Wichtig ist: Eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung kann nur f\u00fcr einzelne Komponenten eines Webauftritts, einer Applikation oder eines Dokuments geltend gemacht werden. Sie gilt nicht f\u00fcr die gesamte Website oder einen kompletten Sektor. Es handelt sich immer um eine Ausnahme, die nicht die Regel ersetzen darf.<br \/>\nGenerell sollte man sich bei solchen Themen rechtlich absichern. \u00c4hnlich wie bei der DSGVO ist es empfehlenswert, rechtlichen Rat einzuholen, bevor man Entscheidungen trifft, die rechtliche Konsequenzen haben k\u00f6nnten.<br \/>\n Es ist nat\u00fcrlich sinnvoll, sich rechtlichen Rat einzuholen, da es Experten gibt, die diese Gesetze und ihre Interpretation ausreichend kennen, um sie korrekt anzuwenden.<br \/>\nAu\u00dferdem darf eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung nicht als dauerhafte Ausnahme gelten. Sie unterliegt einer regelm\u00e4\u00dfigen \u00dcberpr\u00fcfung. Wie oft genau, ist nicht genau festgelegt, aber in der Praxis sollte dies beispielsweise bei einem Relaunch der Website, einem gr\u00f6\u00dferen Umbau oder regelm\u00e4\u00dfig alle zwei bis drei Jahre geschehen. Dabei muss gepr\u00fcft werden, ob die urspr\u00fcnglichen Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ausnahme noch gelten oder ob neue Gegebenheiten vorliegen, die eine Barrierefreiheit doch erforderlich machen.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Abwaegung_des_Informationsbedarfs\"><\/span>Abw\u00e4gung des Informationsbedarfs<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Nach Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016\/2102, die den \u00f6ffentlichen Sektor betrifft, gilt: Die Informationsbed\u00fcrfnisse von Menschen mit Behinderungen m\u00fcssen ber\u00fccksichtigt werden. Das bedeutet, dass Inhalte, die von Menschen mit Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht genutzt oder ben\u00f6tigt werden, nicht zwingend barrierefrei sein m\u00fcssen.<br \/>\nEin Beispiel aus einem Fachbeitrag betrifft das Bewerbungsportal f\u00fcr Polizeianw\u00e4rter:innen. Die Annahme dabei ist, dass Personen, die sich f\u00fcr den Polizeidienst im aktiven Dienst bewerben, sehr wahrscheinlich keine Behinderung haben, die ihre Eignung beeinflusst. Daher w\u00fcrde dieses Portal vermutlich nur selten von Menschen mit Behinderung genutzt werden.<br \/>\nIn der Abw\u00e4gung gilt dann:<br \/>\n1.  Der Aufwand, das Portal barrierefrei zu gestalten, ist sehr hoch.<br \/>\n2.  Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen mit Behinderung das Portal ben\u00f6tigen, ist sehr gering.<br \/>\nIn einem solchen Fall k\u00f6nnte unter diesen Gesichtspunkten eine Ausnahme von der Barrierefreiheit gerechtfertigt sein.<br \/>\nBei der Abw\u00e4gung, ob ein Inhalt von der vollst\u00e4ndigen Barrierefreiheit ausgenommen werden kann, gilt: Inhalte m\u00fcssen trotzdem so barrierefrei wie m\u00f6glich gestaltet werden.<br \/>\nDie Ausnahme ist keine Ausrede, um Inhalte bewusst unzug\u00e4nglich zu machen \u2013 zum Beispiel durch schlechte Kontraste, unn\u00f6tige Animationen oder andere Barrieren. Es bedeutet lediglich, dass die vollst\u00e4ndige Einhaltung der BITV nicht zwingend erforderlich ist.<br \/>\nDie Praxis zeigt, dass solche Ausnahmen oft kontrovers sind. Ein Beispiel ist das Bewerbungsportal f\u00fcr Polizeianw\u00e4rter:innen. Es wird angenommen, dass bestimmte Behinderungen die Nutzung des Portals unwahrscheinlich machen. Allerdings gibt es auch unsichtbare oder nicht offensichtliche Behinderungen, die eine Person durchaus bef\u00e4higen, Polizist:in zu werden.<br \/>\nIm privatwirtschaftlichen Bereich werden \u00e4hnliche Argumentationen gelegentlich vorgebracht \u2013 zum Beispiel: \u201eBlinde Personen schauen kein Eishockey, also muss der Online-Shop f\u00fcr Tickets nicht barrierefrei sein\u201c oder \u201eBlinde Personen kaufen Schuhe ohnehin mit Hilfe, daher ist Barrierefreiheit nicht n\u00f6tig.\u201c Solche Argumente werden von den Gesetzen nicht ohne Weiteres akzeptiert.<br \/>\nNach dem BFSG m\u00fcssen die Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Ausnahme auf Anfrage der Markt\u00fcberwachung bereitgestellt werden. Bei der BITV muss die Begr\u00fcndung in die Barrierefreiheitserkl\u00e4rung aufgenommen werden. Die Anforderungen sind also transparent und \u00fcberpr\u00fcfbar.<br \/>\nEs gibt bisher nur wenige Informationen dar\u00fcber, welche Ausnahmebegr\u00fcndungen von den \u00dcberwachungsstellen tats\u00e4chlich akzeptiert wurden. Ein h\u00e4ufig genanntes Argument ist, dass gewisse Inhalte aus Zeit- oder Ressourcengr\u00fcnden nicht barrierefrei umgesetzt werden konnten.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Keine_Zeit_kein_Geld_kein_Know-How_%E2%80%93_kein_Argument\"><\/span>Keine Zeit, kein Geld, kein Know-How &#8211; kein Argument<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Zur Einordnung: Der \u00f6ffentliche Sektor hatte \u00fcber 25 Jahre Zeit, um Barrierefreiheit umzusetzen. Der privatwirtschaftliche Bereich hat seit der Ver\u00f6ffentlichung des BFSG mindestens drei Jahre Zeit, bzw. f\u00fcnf Jahre, wenn man den European Accessibility Act von 2019 zugrunde legt.<br \/>\nMan k\u00f6nnte nat\u00fcrlich argumentieren, dass Inhalte aus Zeitgr\u00fcnden noch nicht barrierefrei umgesetzt werden konnten \u2013 zum Beispiel, weil kein geeigneter Dienstleister verf\u00fcgbar war oder die vorhandenen Dienstleister ausgelastet sind. Gerade bei gr\u00f6\u00dferen Organisationen kann es schwierig sein, zehntausende PDF-Dokumente auf einmal barrierefrei zu gestalten.<br \/>\nAllerdings ist dies nur eine tempor\u00e4re Begr\u00fcndung. Es muss nachweisbar ein Ma\u00dfnahmenplan existieren, der sicherstellt, dass die Inhalte innerhalb eines bestimmten Zeitraums barrierefrei umgesetzt werden.<br \/>\nWichtig ist: Kosten und Aufwand gelten nach der BITV nicht als ausreichendes Argument f\u00fcr eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung. Jede Beh\u00f6rde oder Organisation im \u00f6ffentlichen Dienst hat die Aufgabe, Dienstleistungen und Informationen f\u00fcr alle Menschen bereitzustellen \u2013 auch f\u00fcr Menschen mit Behinderungen oder \u00e4ltere Menschen. Der \u00f6ffentliche Auftrag gilt nicht nur f\u00fcr Personen ohne Behinderung.<br \/>\nDie Regelungen zur Barrierefreiheit bestehen bereits seit \u00fcber 20 Jahren. Die erste BITV erschien Anfang der 2000er Jahre, die BITV 2.0 folgte 2011\/2012. Mit der EU-Richtlinie 2016\/2102 und deren Umsetzung in deutsches Recht 2019 wurden die Anforderungen weiter konkretisiert. Trotz dieser langen \u00dcbergangszeiten ist es nicht akzeptabel, dauerhaft fehlende Barrierefreiheit allein mit Zeit- oder Kapazit\u00e4tsmangel zu rechtfertigen.<br \/>\nDass es am Anfang Schwierigkeiten bei der Umsetzung gibt, ist nachvollziehbar. Wenn jedoch \u00fcber Jahre hinweg R\u00fcckstaus bestehen, deutet dies darauf hin, dass Prozesse nicht ausreichend optimiert wurden. Dauerhafte Verz\u00f6gerungen oder Ressourcenkonflikte sind daher kein legitimes Argument f\u00fcr eine Ausnahme von der Barrierefreiheit.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"Fazit\"><\/span>Fazit<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<p>Pers\u00f6nlich finde ich, dass die Regeln zur unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Belastung sehr missverst\u00e4ndlich formuliert sind \u2013 gerade f\u00fcr Nichtjurist:innen. Selbst f\u00fcr Juristinnen, wie mich, liest es sich teilweise so: \u201eWenn der Aufwand zu gro\u00df ist, m\u00fcssen wir es nicht umsetzen.\u201c<br \/>\nBetrachtet man die Arbeitsbelastung der Kommunen, erscheint dieses Argument auf den ersten Blick menschlich nachvollziehbar: Alles, was zus\u00e4tzlich anf\u00e4llt, wird als Mehrbelastung wahrgenommen. Dennoch gilt: Die gesetzlichen Regelungen bestehen seit Jahren, teilweise sogar Jahrzehnten. Die Zeit, sich damit auseinanderzusetzen, war vorhanden. Daher kann dieser menschliche Aspekt kein dauerhaftes Argument gegen Barrierefreiheit sein.<br \/>\nAuch wenn Kommunen unter finanziellen und personellen Engp\u00e4ssen leiden, bleibt ihr Auftrag bestehen: Digitale Inhalte m\u00fcssen f\u00fcr alle zug\u00e4nglich sein, nicht nur f\u00fcr gesunde B\u00fcrger:innen, die alles lesen und bedienen k\u00f6nnen.<br \/>\nZusammenfassend l\u00e4sst sich sagen: Die Ausnahmeregelung ist kein Freifahrtschein, digitale Barrierefreiheit zu umgehen. Organisationen, die gesetzlich verpflichtet sind, m\u00fcssen sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen, ob eine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung tats\u00e4chlich vorliegt.<br \/>\n\u2022  Wenn eine Ausnahme gerechtfertigt ist, muss sie regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft und begr\u00fcndet werden.<br \/>\n\u2022  Die Begr\u00fcndung muss realistisch, nachvollziehbar und juristisch stichfest sein.<br \/>\n\u2022 Die Ausnahme darf nur f\u00fcr einzelne Teile des Angebots gelten, f\u00fcr die sie sachlich sinnvoll ist.<br \/>\nGenerell gilt: Das Angebot sollte immer so barrierefrei wie m\u00f6glich gestaltet werden. Pers\u00f6nlich sehe ich die Ausnahmeregelung eher als theoretische M\u00f6glichkeit. In der Praxis gibt es kaum Inhalte, die f\u00fcr Menschen mit Behinderung nicht relevant w\u00e4ren. Das Beispiel des Polizeibewerbungsportals ist eine sehr spezielle Ausnahme, die nur selten zutreffen d\u00fcrfte.<\/p>\n<h2><span class=\"ez-toc-section\" id=\"weitere_Infos\"><\/span>weitere Infos<span class=\"ez-toc-section-end\"><\/span><\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de\/SharedDocs\/kurzmeldungen\/Webs\/PB\/DE\/fokusthemen\/Digitale_Barrierefreiheit.html\">Digitale Barrierefreiheit und die Ausnahmeregelung der unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Belastung &#8211; bezogen auf BITV<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bfsg\/anlage_4.html\">Anlage 4\u00a0(zu den \u00a7\u00a7 17, 21 und 28)<\/a> betreffend BFSG und unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Belastung<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dieser Beitrag besch\u00e4ftigt sich mit der unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Belastung aus der digitalen Barrierefreiheit. 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