Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß der EU-Richtlinie 2102

Die EU-Richtlinie 2102 für barrierefreie Webseiten fordert, dass eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Webseite veröffentlicht wird.
Folgende Informationen sollten in der Erklärung enthalten sein:

  • Welche Konformitätsstufe wird durch die Website erfüllt? Welche BITV wird als Grundlage genommen?
  • Sind einzelne Bereiche der Website wie etwa PDFs ausgenommen? Wenn ja, warum? Und gibt es Pläne, diese Ausnahmen in absehbarer Zeit zu besitigen?
  • Wer ist der Ansprechpartner bezüglich der Barrierefreiheit der Webseiten?
  • Welche speziellen Angebote gibt es zur Barrierefreiheit, zum Beispiel Leichte Sprache oder Gebärdensprache und wo sind diese zu finden?

Prinzipiell sollten alle Aussagen natürlich korrekt und überprüfbar sein. Die Erklärung sollte mit höchstens zwei Klicks von der Startseite erreichbar sein. Sie kann etwa in der Fußzeile neben der Datenschutz-Erklärung untergebracht werden.