In diesem Beitrag geht es um die „dritte Welle“ der Barrierefreiheit. Gemeint ist, dass neue Akteure indirekt durch Gesetze zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Darauf gehe ich im Folgenden ein.
Die ersten Wellen
Zunächst ein kurzer Rückblick: Was war die erste Welle?
Die erste Welle betraf den öffentlichen Bereich. Seit mehr als 20 Jahren ist dieser durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Barrierefreiheit verpflichtet. Ähnliche Gesetze gibt es in vielen Ländern. Sie verpflichten staatliche Stellen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, etwa Websites, PDFs und Apps. Die Umsetzung war bisher nur teilweise erfolgreich.
Auch interne Prozesse sollten barrierefrei sein. Das regelt unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). In der Praxis wurden interne Systeme jedoch oft vernachlässigt. Dazu gehören sogenannte Fachverfahren. Das sind digitale Abläufe in Behörden, zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises. Viele dieser Verfahren sind bis heute nicht barrierefrei. In den letzten Jahren werden sie zunehmend überprüft und angepasst. Auch im Zuge der Digitalisierung, etwa durch das Onlinezugangsgesetz (OZG), wächst der Druck, solche Prozesse barrierefrei zu gestalten.
Die zweite Welle ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Übergangsfrist endete 2025. Seitdem müssen viele Unternehmen ihre Angebote barrierefrei gestalten. Die Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen. In vielen Organisationen laufen weiterhin Anpassungen.
Aussitzen hat nicht geholfen – die dritte Welle
Nun zur dritten Welle: Sie entsteht aus dem Zusammenspiel dieser Gesetze. IT-Dienstleister geraten indirekt unter Druck, barrierefreie Produkte anzubieten. Oft sind sie selbst nicht gesetzlich verpflichtet, weil sie im B2B-Bereich arbeiten. Dennoch sind ihre Kunden verpflichtet, barrierefreie Lösungen einzusetzen.
Ein Beispiel ist ein Anbieter eines Dokumentenmanagementsystems. Er ist möglicherweise nicht direkt verpflichtet. Seine Kunden, etwa Behörden, sind es jedoch. Deshalb fragen diese gezielt nach barrierefreier Software. Viele Anbieter müssen dann feststellen, dass ihre Produkte diese Anforderungen nicht erfüllen.
Das betrifft große Teile der IT-Branche. Viele Unternehmen entwickeln Software für Behörden oder andere Organisationen. Diese Software wird von Mitarbeitenden genutzt und muss daher barrierefrei sein. Entsprechend steigt die Nachfrage nach barrierefreien Lösungen.
Auch in der Privatwirtschaft wächst der Druck. Unternehmen müssen zumindest die öffentlich zugänglichen Teile ihrer Angebote barrierefrei gestalten. Dazu gehören zum Beispiel Online-Shops. Die eingesetzten Systeme müssen Barrierefreiheit ermöglichen, etwa durch Alternativtexte, korrekt beschriftete Formulare und strukturierte Inhalte. Das trifft auch Dritt-Services wie Zahlungs-Dienstleister oder Paket-Verfolgung.
Ein weiteres Beispiel sind Web-Frameworks. Wenn ein Framework Barrierefreiheit nur schwer unterstützt, wird es eher ersetzt. Bei neuen Projekten kann Barrierefreiheit ein entscheidendes Auswahlkriterium sein. Anbieter stehen daher zunehmend im Wettbewerb um die bessere Umsetzung von Barrierefreiheit.
Zusammengefasst: Die dritte Welle entsteht durch indirekten Druck. Auch Unternehmen ohne direkte gesetzliche Pflicht müssen barrierefreie Lösungen anbieten, weil ihre Kunden darauf angewiesen sind. Dieser Druck wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen.
Auch andere Software muss nachgebessert werden. Dazu gehören zum Beispiel Lernplattformen wie Moodle. Dieses System ist bereits relativ gut aufgestellt. Es gibt jedoch viele weitere, auch kommerzielle Lösungen wie Knowtion, die das Thema bisher ignoriert haben.
Ein ähnlicher Bedarf besteht bei Content-Management-Systemen, besonders im Backend. Auch Software für das Personalmanagement ist betroffen. Dazu zählen Anwendungen, mit denen Mitarbeitende Urlaub eintragen oder Gehaltsabrechnungen abrufen. Solche Systeme müssen barrierefrei bedienbar sein.
Viele Unternehmen nutzen heute Standardlösungen wie SAP statt Eigenentwicklungen. Diese Systeme bieten teilweise Barrierefreiheit, aber nicht in allen Bereichen. Zudem werden sie oft stark angepasst. Dadurch kann eine ursprünglich barrierefreie Oberfläche ihre Zugänglichkeit verlieren.
Grundsätzlich gilt: Software in Behörden und Unternehmen muss barrierefrei sein. Das betrifft sowohl die Bedienung als auch die Inhalte, die damit erstellt werden. Ein wichtiges Beispiel sind PDFs. Sie werden weiterhin in großer Zahl erzeugt. Viele Systeme können jedoch keine barrierefreien PDFs erstellen. Die Nachrüstung ist aufwendig und wurde lange vernachlässigt.
Die Folgen zeigen sich jetzt deutlich. Kunden fragen verstärkt nach barrierefreien Lösungen. IT-Dienstleister suchen deshalb selbst Unterstützung. Auch der Einkauf und die Schwerbehindertenvertretung von Behörden achtet zunehmend auf Barrierefreiheit und beschafft teilweise nur noch entsprechende Software.
Das betrifft viele Bereiche, zum Beispiel Hochschulen. Dort werden oft spezialisierte Tools eingesetzt. Interessenvertretungen und Fachstellen prüfen diese zunehmend auf Barrierefreiheit. Teilweise werden auch Tests mit betroffenen Nutzenden durchgeführt. Erfüllt eine Software die Anforderungen nicht, muss sie verbessert oder ersetzt werden.
Ignoranz rächt sich
Ein zentrales Problem ist fehlendes Wissen. Viele Anbieter wissen nicht, wie barrierefrei ihre Software ist. Häufig wurde das Thema lange ignoriert. Entsprechend fehlt es an interner Expertise.
Besonders kritisch sind falsche Aussagen. Wer behauptet, eine Software sei barrierefrei, ohne dies zu prüfen, geht ein hohes Risiko ein. Ebenso problematisch ist es, Verbesserungen anzukündigen und nicht umzusetzen. Kurzfristige Maßnahmen, etwa der Einsatz von Overlays, lösen die Probleme nicht.
Langfristig kann das erhebliche Folgen haben. Kunden könnten Nachbesserungen verlangen, Verträge kündigen oder Schadensersatz fordern. Auch der Verlust von Vertrauen ist ein Risiko. In vernetzten Branchen spricht sich schnell herum, wenn Anbieter unzuverlässig sind.
Zeit zu handeln
Viele Unternehmen haben das Thema zu lange aufgeschoben. Vor allem kleine und mittlere Anbieter haben Barrierefreiheit oft nicht priorisiert. Dadurch fehlt heute das nötige Wissen im Unternehmen.
Der Aufbau von Expertise ist schwierig. Fachkräfte sind knapp, und die Anforderungen unterscheiden sich je nach Software stark. Eine Lernplattform stellt andere Anforderungen als ein Dokumentenmanagementsystem.
Selbst wenn Expertise vorhanden ist, benötigen Verbesserungen Zeit. Große Probleme lassen sich oft schneller beheben. Kleine Details können jedoch ebenfalls aufwendig sein. In komplexen Systemen dauern Anpassungen häufig mehrere Entwicklungszyklen. Je nach Umfang kann die Umsetzung Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen.
Was ist der nächste Schritt für Unternehmen in diesem Bereich?
Ich empfehle allen IT-Unternehmen ab etwa 20 Mitarbeitenden, das Thema Barrierefreiheit fest in die eigene Organisation aufzunehmen. Warten Sie nicht, bis äußerer Druck entsteht. Barrierefreiheit sollte ein strategisches Ziel sein. Das gilt besonders, wenn Sie international tätig sind. In vielen Märkten ist Barrierefreiheit ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahl von Software.
Der erste Schritt ist daher: Nehmen Sie Barrierefreiheit in Ihre Planung auf. Integrieren Sie das Thema in bestehende Prozesse und in den gesamten Produktzyklus.
Der zweite Schritt ist ein klarer Aktionsplan. Legen Sie fest, wie Barrierefreiheit schrittweise umgesetzt wird. Häufig wird sie als weniger wichtig eingestuft und immer wieder verschoben. Das führt dazu, dass sie in der Praxis nicht umgesetzt wird. Ein strukturierter Plan hilft, Prioritäten zu setzen und Fortschritte zu sichern. Beginnen Sie mit Maßnahmen, die schnell umsetzbar sind und große Wirkung haben. Danach folgen detaillierte Verbesserungen.
Ein wichtiger Teil des Aktionsplans ist der Aufbau von Fachwissen. Ohne interne Expertise lässt sich Barrierefreiheit nicht nachhaltig umsetzen. Sie können Wissen intern aufbauen oder externe Unterstützung nutzen. Externe Fachleute, zum Beispiel freiberufliche Expertinnen und Experten, sind oft eine gute Lösung. Sie bringen spezialisiertes Wissen mit und stehen nicht in direkter Konkurrenz zum Unternehmen.
Im nächsten Schritt sollten Sie Ihre Produkte systematisch prüfen. Nutzen Sie etablierte Testverfahren und bewerten Sie die Ergebnisse kritisch. Es reicht nicht aus, die eigene Software positiv einzuschätzen. Die Prüfung muss unabhängig und nachvollziehbar sein. Dokumentieren Sie die Ergebnisse und leiten Sie konkrete Maßnahmen ab.
Die identifizierten Probleme sollten anschließend in den Entwicklungsprozess integriert werden. Planen Sie Aufgaben verbindlich ein und priorisieren Sie sie angemessen. Dafür ist Rückhalt durch Führungskräfte und Produktverantwortliche notwendig. Barrierefreiheit muss dauerhaft berücksichtigt werden.
Gleichzeitig sollte das Wissen im Unternehmen breiter verteilt werden. Barrierefreiheit betrifft viele Bereiche: Design, Entwicklung, User Experience und Redaktion. In allen diesen Bereichen sollten grundlegende Kenntnisse vorhanden sein.
Wenn ein guter Stand erreicht ist, können Sie Ihre Fortschritte transparent machen. Veröffentlichen Sie ein Barrierefreiheits-Statement und stellen Sie Prüfberichte bereit. Diese müssen verständlich zusammengefasst sein, auch wenn die Details komplex sind.
Eine etablierte Grundlage dafür ist das Voluntary Product Accessibility Template (VPAT). Dieses Format ist international verbreitet und hilft, die Barrierefreiheit von Produkten strukturiert darzustellen. Es wird voraussichtlich auch im deutschsprachigen Raum an Bedeutung gewinnen.
Wichtig ist: Solche Angaben müssen korrekt und aktuell sein. Unklare oder falsche Aussagen können Vertrauen zerstören.
Zusammengefasst: Integrieren Sie Barrierefreiheit frühzeitig, planen Sie systematisch, bauen Sie Expertise auf und prüfen Sie Ihre Produkte regelmäßig. So schaffen Sie eine belastbare Grundlage für die kommenden Anforderungen. Wer die Zeit nicht nutzt, um die ersten Schritte zu tun, trägt am Ende selbst Verantwortung für die Konsequenzen.