Das Recht auf barrierefreie Dokumente

Menschen, die blind oder sehbehindert sind haben grundsätzlich einen Anspruch auf barrierefreie Dokumente von Bundes- und Landesbehörden sowie von Gerichten. Sie können Dokumente in Blindenschrift, Großdruck oder anderer Form anfordern.
Voraussetzung ist aber, dass sie diesen Anspruch geltend machen. Es reicht nicht aus, dass die jeweilige Behörde weiß, dass der Betroffene blind oder sehbehindert ist, die Betroffenen müssen die barrierefreien Versionen ausdrücklich anfordern. Ich fordere euch auf, das zu tun, da die Situation ansonsten nicht besser wird. Wenn ihr oder eure Verwandten Unterlagen in Braille oder großdruck braucht, sagt der Behörde Bescheid und macht euren Anspruch gelten. Die Behörde selbst sollte aufgefordert werden, sich an die geltenden Fristen zu halten oder sie entsprechend zu verlängern

Ich gehe davon aus, dass ähnliche Rechte auch für Menschen mit geistiger Behinderung oder Gehörlose gelten. Für sie gibt es andere Barrieen, die nichtsdestotrotz dazu führen, dass sie behördliche Schriftstücke nicht lesen oder verstehen können. Jede Behörde ist aus meiner Sicht verpflichtet, Dokumente so zu gestalten, dass sie von jedem verstanden werden. Wenn man sie lange genug nervt, werden sie vielleicht mal lernen, wie es besser geht. Übrigens gibt es laut einem aktuellen Urteil ein Recht auf barrierefreie Begutachtung.
Anforderungen an barrierefreie Dokumente