Produkte und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit prüfen

Möchte man unterschiedliche Produkte und Konzepte auf Barrierefreiheit testen, benötigt man ein allgemeines Testkonzept, um den unterschiedlichen Produkten gerecht zu werden. Der Ansatz muss nutzerorientiert sein, das heißt, die Tests müssen von echten Nutzern in der Praxis durchgeführt werden.

Als Mindestvoraussetzung für eine Prüfung muss ein testbarer Prototyp der Anwendung oder des Konzeptes vorhanden sein. Der Prototyp ist der Maßstab für die Beurteilung des Konzeptes. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass der Prototyp auch weiter entwickelt wird. Es ist zum Beispiel kein gutes Zeichen, wenn die Anwendung seit mehreren Monaten nicht weiter entwickelt wird oder der Entwickler offensichtlich nicht die Ressourcen/Qualitäten hat, die Anwendung zum Funktionieren zu bringen.

Sinnvoll erscheint eine Vorauswahl, bei der geprüft wird, ob das jeweilige Konzept einige Grundvoraussetzungen erfüllt:

  1. Ist es generell für die Zielgruppe barrierefrei bedienbar?
  2. Erfüllt es minimale Voraussetzungen wie einen freien Zugang?(Das ist z.B. nicht erfüllt bei exotischen oder nicht mehr verwendeten Plattformen wie Nokias Symbian)
  3. Verbessert es die Barrierefreiheit in einem wie auch immer gearteteten Bereich?

Sind diese Anforderungen erfüllt, sollte das Konzept einem Praxistest durch Behinderte unterzogen werden.

Vorgeschlagen wird ein drei-stufiger Prozess:

  1. Vorauswahl
  2. Kurztest
  3. Praxistest durch Menschen mit Behinderung

Im ersten Schritt wird geprüft, ob die Anwendung überhaupt für Menschen mit Behinderung relevant ist. Alle Einreichungen, die einen festgelegten Kriterienkatalog nicht erfüllen, nehmen nicht am Verfahren teil.

Im zweiten Schritt werden die wichtigsten kriterien für Barrierefreiheit geprüft: Tastaturbedienbarkeit, Anpassbarkeit etc. Hier müssen möglichst Kriterien festgelegt werden, die von allen Produkten erfüllt werden können. Als Alternative bietet sich die Messung der Gebrauchstauglichkeit an.

Im dritten Schritt werden die in Frage kommenden Konzepte von den Betroffenen geprüft und beurteilt. Ausschlaggebende Kriterien sind hier Benutzbarkeit und Nützlichkeit für den Alltag.

Es kann für die ersten beiden Testphasen ein schlanker Kriterienkatalog festgelegt werden, der unterschiedliche Bereiche abdeckt (Apps, Webseiten, Konzepte). Um Vergleichbarkeit herzustellen ist es sinnvoll, nur Kriterien zu verwenden, die auf alle denkbaren Einreichungen angewandt werden können. Entscheidend für eine Würdigung ist dann der Praxistest und dessen Ergebnisse bzw. die Beurteilung der Menschen mit Behinderung.

Die Testphase

Um die Gebrauchstauglichkeit zu prüfen muss ein Test in der Praxis erfolgen. Wir schlagen die Entwicklung eines produktspezifischen Szenarios vor. Solch ein Szenario sollte von einem behinderten Menschen vorgeschlagen oder auf seine Praxisrelevanz geprüft werden. Der Test soll dann von mindestens einer Person aus der Zielgruppe durchgeführt werden und zwar nicht von der Person, die das Szenario entwickelt hat.

Die Testperson erklärt sich bereit, sich während des Tests zu ihrem Eindruck zu äußern – Laut denken. Die Gedanken werden von einer Begleitperson protokolliert. Anschließend sollte die Testperson ggf. nach einer kleinen Verschnaufpause nach einem festgefassten Schema zu ihrem Eindruck befragt werden.
Gerne können Sie uns für einen Test zur Barrierefreiheit beauftragen.