DRM und Barrierefreiheit

Das Digital Rights Management ist eine der seltsamsten Geschichten, die sich die kommerzielle Kulturindustrie ausgedacht hat. Sie bestraft den treuen Kunden, während sie den findigen Hacker kaum behindert.
Audible zum Beispiel hat ein schönes Angebot von Hörbüchern – teilweise exklusiv – mit einem sehr guten Angebot für Abonnenten. Das ganze Angebot wird unattraktiv, weil Audible versucht, sein eigenes Dateiformat *.aa durchzudrücken, was von den meisten MP3-Playern nicht unterstützt wird. Audible verlangt zudem, dass man die firmeneigene Software zum Herunterladen und Verwalten der Dateien verwendet. Eine Software, die es für Linux-Systeme nicht gibt. Ich habe die Software selbst nicht auf Barrierefreiheit getestet, allerdings ist das Installieren einer Zusatzsoftware für das Herunterladen von Dateien schon Barriere genug. Die Anbieter Libri oder Sofort Hören machen es wesentlich besser, sie bieten Dateien mit digitalem Wasserzeichen an, die auf allen MP3-Playern verwendet werden können.
Im Bereich der E-Book-Reader spielen sich ähnlich seltsame Dinge ab. Während Amazon sein eigenes Format durchdrücken möchte und der Kindle nur auf massiven Druck der Blindenverbände und anderer Gruppen mit Sprachausgabe nutzbar ist, wird aus dem schönen, barrierefreiem E-PUB ein untaugliches Format. Um die Bücher verwenden zu können, muss man das Programm Adobe Digital Editions installieren, das seinerseits nicht barrierefrei ist. Ausgerechnet E-Books, die also schon digitalisiert sind, können von Blinden nicht gelesen werden.
Blinde können natürlich auch gerne Videos anschauen bzw. anhören. Zumindest bei dialoglastigen Filmen reicht es vollkommen aus, den Ton zu hören, um der Handlung folgen zu können. Hier hat sich noch kein breites Angebot für Downloads etabliert, wenn es kommt, wird es voraussichtlich ähnlich restriktiv sein wie die E-Books oder Hörbücher.
Mit dem digitalen Wasserzeichen ließen sich alle diese Formate problemlos personalisieren und damit auch vor Verbreitung schützen. Die Formate bleiben von einem bestimmten Programm, einer Plattform, einem bestimmten Computer unabhängig und vor allem geräteunabhängig.
Das Anliegen, die eigenen Rechte zu schützen ist nachvollziehbar. Das Ziel kann aber nicht darin bestehen, die Kunden zu gängeln.
Deshalb müssen auch Blinde fordern, das digitale Inhalte

  • plattformunabhängig
  • programmunabhängig
  • unabhängig von bestimmten Geräten oder Betriebssystemen

verwendet werden können. Die Musikindustrie hat in den letzten zehn Jahren genügend Erfahrung gesammelt, um zu wissen, dass die Medienwirtschaft mit solchen Modellen mittelfristig keinen Erfolg haben wird.
Why Copyright and DRM are barriers for Disabled to Literature