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Barrierefreie PDFs mit Google Chrome

Seit Google Chrome Version 85 können mit dem Browser barrierefreie PDFs erzeugt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass die ursprüngliche Seite bereits Barrierefreiheits-Informationen wie Überschriften und Alternativtexte enthält. Wie gut das PDF aussieht, hängt im Wesentlichen davon ab, ob der Ersteller ein Druck-Stylesheet vorgesehen und optimiert hat.
In der aktuellen Version ist das Feature experimentell und noch nicht für alle freigeschaltet. Um es zu aktivieren, gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Geben Sie in die Adresszeile „chrome://flags/#export-“ ohne die Anführungszeichen ein.
2. Suchen Sie in der erscheinenden Liste nach „Export Tagged PDF“.
Screenshot der Funktion
3. Stellen Sie das Feature auf „enabled“.
Starten Sie Chrome zunächst neu. Rufen Sie dann eine Webseite Ihrer Wahl auf. Wählen Sie „Drucken“ aus dem Menü. Wählen Sie aus dem Auswahlmenü „Als PDF speichern“ und drücken Sie auf den Button „Speichern“.
Screenshot des Drucken-Dialogs
Standardmäßig wird das PDF im Download-Ordner gespeichert.
Chrome kann mittlerweile auch automatisch Überschriften in PDF einfügen. Er ist also auch als einfaches Leseprogramm geeignet, übrigens auch für nicht-barrierefrei getaggte PDF. Leider sind alle Überschriften als h2 getaggt.

Weiterführende Infos

Warum die Wirtschaft von Barrierefreiheit profitiert

einkaufswagenDer European Accessibility Act verpflichtet Teile der Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit, darunter Banken, Buchverlage und Online-Shops. Ob die schon von ihrem Glück wissen?
Da unsere Wirtschaft von kurzfristigem Denken geprägt ist, sehen sie die Vorteile der Barrierefreiheit für sich nicht. Gerade deswegen sind Verpflichtungen sinnvoller als Freiwilligkeit. Das möchte ich in diesem Beitrag näher ausführen.

Das Kosten-Dilemma

Im Grunde würde der Staat der Privatwirtschaft einen Gefallen tun, wenn er sie zur Barrierefreiheit verpflichtet. Ich muss zur Erklärung ein wenig ausholen.
Barrierefreiheit ist natürlich ein Kostenfaktor – das lässt sich nicht leugnen. Die bestehende Infrastruktur muss umgebaut werden. Die Kosten sind teils recht hoch, vor allem, wenn es um Umbaumaßnahmen geht. Es gibt aber keine Verpflichtung, Einzelne müssten also vorpreschen und es umsetzen. Die Kosten dafür müssen auf die Produkte umgelegt werden, anders geht es ja in der Wirtschaft nicht. Wenn ich aber anfange und meine Konkurrenten nicht nachziehen, werden meine Produkte teurer. Die kostenbewussten Käufer gehen aber dorthin, wo die Produkte am billigsten sind. Diesbezüglich brauchen wir uns nichts vorzumachen, Barrierefreiheit ist real genau so wenig ein Attraktor wie Bio.
Wenn aber alle Barrierefreiheit umsetzen müssen, relativiert sich das Ganze. Alle Produkte werden ein wenig teurer, aber der nicht-barrierefreie Konkurrent hat keinen Kostenvorteil. Erforderlich sind dafür aber einheitliche Standards.
Klar ist aber auch: Ohne eine kräftige Förderung wird es nicht gehen. Kleinbetriebe wie Arztpraxen können die Kosten eines barrierefreien Umbaus kaum stämmen. Wenn es aber nur eine oder gar keine barrierefreie Arztpraxis gibt, schränkt das die Wahlfreiheit von gehbehinderten Menschen ein. Wobei Arztpraxis durch einen beliebigen anderen Begriff wie Arbeitsplatz, Apotheke oder Restaurant ersetzt werden kann. Und Gehbehinderte sind das anschaulichste Beispiel, wir können jede andere Behindertengruppe nehmen.

Der Vorteil für die Anbieter

Längerfristig betrachtet haben die Anbieter Vorteile, die auf Barrierefreiheit setzen. Der demografische Wandel ist oft thematisiert worden, aber die Folgen scheinen den Beteiligten nicht klar. Ein Großteil der Bevölkerung kommt in ein Alter, wo sie Einschränkungen in der Beweglichkeit, in den Sinneswahrnehmungen und in der kognitiven Verarbeitungsfähigkeit haben werden. Die Schwelle, wo das zu leichten Einschränkungen führt beginnt weit vor dem, was amtlich als Behinderung anerkannt wird. Diese Menschen werden Probleme haben, Produktbeschriftungen, Speisekarten oder Bedienungsanleitungen zu lesen. Die Beipackzettel von Medikamenten sahen ja schon immer so aus, als ob sie für die Lektüre durch Ameisen ausgelegt waren, irgedwann wird sie keiner mehr ohne Lupe lesen können.
Heißt konkret, auch wenn man keinen Rollstuhl oder Rollator braucht, wird man Probleme haben, eine Treppe hochzukommen. Im Zweifelsfall wird man also das Café vorziehen, wo man keine Treppe steigen muss und die Speisekarte ohne 200 Prozent Zoom lesen kann. Das gilt im übrigen auch, wenn man ansonsten noch relativ fit ist und längere treppenfreie Strecken problemlos laufen könnte.
Übrigens sind das – bei aller berechtigten Kritik an der Altersarmut – die Personen, die mehr Geld und mehr Freizeit haben als die hippen Jugendlichen und jungen Familien, die als bevorzugte Zielgruppe gelten. Teile der Tourismusbranche haben das zumindest schon erkannt.
Die Wirtschaft spürt das sicherlich auch schon, sie sind ja nicht dumm. Doch dürfte hier das Kostendilemma durchschlagen, das ich oben beschrieben habe. Leider taugen Apple und Co. hier nicht als Beispiel. Sie spielen gewinn- und umsatzmäßig in der höchsten Liga.
Ein schönes Beispiel in der Corona-Krise: Diegitale Kommunikationslösungen fallen durch, wenn sie nicht barrierefrei sind. Dazu gehören die Platzhirschen Adobe Connect, GoToMeeting oder WebEx. Profitieren können Lösungen, die barrierefreier sind wie BigBlueButton, Zoom oder Teams.

Barrierefreiheit spart auf lange Sicht Geld

Der Wohnungsmarkt ist für gehbehinderte Menschen eine Katastrophe. Rollstuhlgeeignete Wohnungen müssen häufig bundesweit gesucht werden. Der Umbau einer bestehenden Wohnung ist wenn überhaupt möglich für eine Privatperson mit durchschnittlichem Einkommen kaum zu stämmen. Denken wir an Rollatoren, wird der Bedarf in den nächsten Jahren stark steigen. Wohnungen, die jetzt nicht barrierefrei sind müssen teuer nachgerüstet werden.
Krankenkassen und andere Träger stöhnen schon heute über die Kosten, die sie für Reha und Hilfsmittel übernehmen müssen. Wie wird das aber aussehen, wenn ein Viertel der Bevölkerung darauf angewiesen ist?
Anderes Beispiel: Es ist nicht recht nachvollziehbar, warum die neuen ICEs nicht mit schwellenlosen Zugängen oder integrierten Rampen versehen sind. Die Mobilitätszentrale ist zweifellos bemüht, doch schränkt sie am Ende des Tages die Wahlfreiheit und Flexibilität gehbehinderter Menschen auf eine Weise ein, die nicht tolerierbar ist.
Ich könnte auf diese Weise noch viele Beispiele aneinander reihen. Die Kosten durch mangelnde Barrierefreiheit sind enorm, nur dass sie heute im Wesentlichen nicht durch die Firmen, sondern durch den Staat und die Sozialversicherungen, also durch uns alle getragen werden. Wie ich oben gezeigt habe, wird das nicht mehr lange gut gehen, deshalb sollte der Staat einheitliche Vorschriften zur Barrierefreiheit schaffen.
Why Companies benefits from being accessible

Der menschliche Faktor in der Barrierefreiheit

Nachdem ich mich in den letzten Blogbeiträgen etwas mehr mit meiner Blindheit beschäftigt habe, möchte ich mich wieder verstärkt dem Thema Barrierefreiheit widmen.
Wenn es um Barrierefreiheit geht, lassen sich drei ausschlaggebende Faktoren unterscheiden.

  • Die objektiv überprüfbare Barrierefreiheit
  • die individuellen Fähigkeiten und Möglickeiten des einzelnen Behinderten
  • Der menschliche Faktor

Faktor 1: Die objektiv prüfbare Barrierefreiheit

Heute gibt es für viele Bereiche Normen, Standards und Richtlinien zur Barrierefreiheit, zum Beispiel fürs Internet, für Gebäude, für PDF-Dokumente und so weiter.
In weiteren Bereichen gibt es Maßnahmen-Kataloge, die jeweils auf ein Projekt zugeschnitten werden müssen. Ob ein Kurs in der Erwachsenenbildung oder eine Kunstausstellung barrierefrei sind, lässt sich anhand dieser Maßnahmen und ihrer Umsetzung beurteilen.
Das Problem bei diesem Faktor ist, dass er einen Grad an Absolutheit vortäuscht, der in der Realität nicht möglich ist. Auch wenn wir WCAG 2.0 AAA erfüllen, wird es immer noch Leute geben, die mit der Website nicht zurecht kommen. Der Standard PDF UA kümmert sich nicht um die Bedürfnisse lernbehinderter Personen. In den meisten barrierefreien Zimmern wird man mit einem Liegerollstuhl Probleme haben. Das heißt, Barrierefreiheit nach Checklisten schließt auch immer Personen aus, aber man spricht dennoch von Barrierefreiheit, wenn diese Standards erfüllt wurden.

Faktor 2: Die Fähigkeiten des Einzelnen

Es ist kein Geheimnis, dass die Fähigkeiten der Behinderten auch innerhalb der einzelnen Behinderungsgruppen extrem unterschiedlich sind. Der eine Blinde pflügt schneller als jeder Sehende durchs Netz, der Nächste braucht fünf Minuten, um eine Bahnverbindung herauszufinden. Der Eine tourt durch das gebirgige Tibet, der Nächste verirrt sich in der eigenen Wohnung.
Für diese Fähigkeiten spielen eine ganze Reihe von Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Es gibt die kognitiven oder physiologischen Grenzen, die der Körper selbst setzt. Und natürlich sind auch die Behinderungen selbst sehr unterschiedlich ausgeprägt.
  • Dann ist die Frage, wie lange jemand behindert ist. Geburtsbehinderte sind in der Regel wesentlich angepasster an ihre Behinderung als Spät-Behindderte.
  • Die Persönlichkeit ist wichtig. Ängstliche Personen probieren ungern Neues aus. Andere können es gar nicht abwarten, die Grenzen auszutesten und zu überschreiten.
  • Ein weiterer limitierender Faktor sind die Hilfsmittel. Wer veraltete oder halbdefekte Technik einsetzt wird wahrscheinlich nicht mit jemandem mithalten können, der auf dem neuesten Stand ist.
  • Dann reicht es nicht aus, die neueste Technik zu besitzen. Man muss auch in der Lage sein, sie zu bedienen. Das ist ein Faktor, der häufig übersehen wird.

Zu den sinnvollen Fähigkeiten eines Behinderten gehört im übrigen auch, sich Hilfe zu holen, wenn man sie benötigt. Oft genug erlebe ich, dass die Leute die Hände in den Schoß legen, wenn sie etwas nicht hinbekommen. Oder sie unternehmen erst gar nichts, wenn es mit Schwierigkeiten verbunden sein könnte. Womit wir zum letzten Faktor kommen.

Der dritte Faktor: Menschliche Hilfe

Last not least gibt es Probleme, die man als Behinderter partout nicht ohne die Hilfe Dritter lösen kann. Ein blinder Redakteur wie ich zum Beispiel kann keine Bilder recherchieren und nur in Grenzen bearbeiten. Ich kann meine Präsentationen nur begrenzt selbst erstellen und visuell überprüfen. Ich kann meine Unterrichtsarbeit nicht ohne Assistenz durchführen.
Allgemein gilt die Barrierefreiheit als erreicht, wenn etwas grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich ist. Es gibt aber einige Bereiche, in denen zumindest die meisten Blinden nie ohne fremde Hilfe auskommen werden. Daran ist im übrigen nichts verwerfliches. Menschliche Hilfe ist nichts Negatives und es ist kein Wert an sich, vollkommen ohne sie auskommen zu wollen. Alle Menschen sind gelegentlich auf die Unterstützung durch andere Personen angewiesen. Ich nenne das den sozialen Faktor in der Barrierefreiheit.

Warum thematisiere ich das nun?

Da ich mich in letzter Zeit mit nicht-digitaler Barrierefreiheit beschäftigt habe, stoße ich gelegentlich auch auf die Grenzen der Technik.
Dabei gibt es sehr unterschiedliche Grenzen. Eine Großstadt kann theoretisch zu einem sehr hohem Grad blindengerecht gemacht werden. Aber mal im Ernst: Die Milliarden, die dafür notwendig sind wird keine Stadt aufbringen wollen. Und selbst wenn das passiert, wird es immer noch viele Blinde geben, die Probleme haben werden. Es ist also egal, wie viel Geld wir investieren, wir Blinde werden immer zu einem gewissen Grad auf fremde Hilfe angewiesen sein.
In der erwachsenen-Bildung wird von den Dozenten gefordert, dass er auf jeden Teilnehmer individuell eingehen soll. Hier stoßen wir auf zwei Grenzzen:

  1. Die Resource Zeit ist knapp
  2. Die Ressource Geduld ist knapp

Einerseits hat natürlich jeder Teilnehmer Aufmerksamkeit verdient, andererseits muss jeder Dozent ein gewisses Maß an Mindest-Bildungsleistung für alle Teilnehmer erbringen. Als Dozent verspreche ich ein bestimmtes Lernziel und wenn ich das nicht erbringe, fällt das nicht auf den Teilnehmer, sondern auf mich zurück.
Der behinderte Teilnehmer muss in gewissem Maße bereit sein, eine Eigenleistung zu erbringen. Ganz ohne geht es nicht. Ich kann ihn dabei so weit wie möglich unterstützen. Ich kann aber nicht ihm zu Liebe die gesamte Gruppe vernachlässigen.
In vielen Fällen ist es am sinnvollsten, wenn sich der Behinderte eine Assistenz organisiert. SSie kann ihn bei den Aufgaben unterstützen, die von mir als Dienstleister nicht oder nicht ausreichend erbracht werden können.
Wie ich unter Punkt 1 schon ausgeführt habe, ist eine absolute Barrierefreiheit nicht möglich. Eine Behinderung ist – Punkt 2 – in gewissen Grenzen kompensierbar. Wir stoßen aber an Grenzen, wenn es etwa um neu erworbene Behinderung, Mehrfachbehinderung oder weitere Einschränkungen geht.
Natürlich sollte größtmögliche Barrierefreiheit hergestellt werden. Wenn ich eine Software nicht bedienen kann, die ich benötige, dann kann ich meinen Job nicht machen.
Auf der anderen Seite sollte der menschliche Faktor nicht vernachlässigt werden. Die Menschen brauchen menschliche Unterstützung, falls unsere Roboter nicht bald lernen, soziale Empathie zu entwickeln und auch komplexere Aufgaben zu übernehmen.
Ein wichtiger Faktor ist auch eine vernünftige Bezahlung der Assistenten. Je nach dem, welche Hilfestellung sie erbringen, müssen sie teils hohe Ansprüche erfüllen. Gleichzeitig werden gerade im sozialen Sektor – da, wo es um Menschen geht – die Betroffenen am schlechtesten bezahlt. Kellnern oder Putzen gehen wäre kaum weniger anstrengend, aber besser entlohnt. Vielleicht sollten wir , statt 700 Euro für ein iPhone auszugeben uns einmal darum bemühen, dass unsere Unterstütze vernünftig bezahlt werden. Die Technik ist eben nicht alles.

Qualitätssicherung als regelmäßige Anforderung in der Barrierefreiheit

Ich werde in meinen Workshops häufig nach Best-Practice-Beispielen für barrierefreie Websites gefragt. Ich muss dann die Zuhörer enttäuschen. Das hat unterschiedliche Gründe. Eine Website kann für eine Gruppe wunderbar funktionieren und für eine andere unbrauchbar sein. Ich habe noch keine Website gesehen, die mich komplett überzeugt hätte.
Der andere Grund ist, dass die Barrierefreiheit von Websites sich tatsächlich täglich ändern kann. Deswegen kann man auch nicht sagen, dass die Barrierefreiheit stetig Fortschritte macht. Zwar hat sich Vieles verbessert. Doch die zunehmende Komplexität von Websites trägt auch dazu bei, dass Barrieren eher zu- als abnehmen. Schauen wir uns dazu ein paar Beispiele an.
Vorneweg: Es liegt mir fern, jemanden an den Pranger zu stellen. Jedoch handelt es sich bei den genannten Firmen um Quasi-Monopolisten auf ihrem Gebiet. Zudem bin ich jeweils Kunde und ich sehe nicht ein, warum ein blinder Kunde offenbar weniger wert ist als ein sehender. Ich habe jeweils Kontakt mit den Firmen aufgenommen und keine oder nur halbgare Antworten erhalten.

Deutsche Bahn

Als Vielfahrer kaufe ich regelmäßig Tickets bei der DB. Der Kaufprozess, ohnehin für Blinde schon komplex, wird aber ständig verändert. Beim letzten Kauf musste man entscheiden, ob man Flexpreis oder Sparpreis auswählen wollte. Nun gab es aber kein Element in diesem Bereich, das für Blinde als anklickbar erkennbar gewesen wäre. Nur durch Ausprobieren konnte man herausfinden, dass man ganz unten im jeweiligen Element die Leertaste drücken musste, um das Element auszuwählen.
Noch schlimmer war, dass man auf der letzten Seite vor dem Abschicken der Bestellung eine Checkbox aktivieren sollte. Leider war die Checkbox für den Screenreader vollkommen unsichtbar.
Das Problem bestand einige Wochen, ist aber mittlerweile behoben. Es stellt sich aber die Frage, warum die Bahn keinen öffentlich sichtbaren Ansprechpartner für Barrierefreiheit hat. Ich hatte noch eine überflüssige Unterhaltung mit @DB_Bahn. Nach dem mich der Social-Media-Mensch minutenlang über das Problem ausgefragt hatte, verwies er mich an irgendeine E-Mail-Adresse, an die ich mich wenden sollte. Das ist Service bei der Deutschen Bahn: Erst ausquetschen, dann auf jemand Anderen verweisen, statt die Meldung direkt weiterzuleiten oder mich von Anfang an auf den korrekten Ansprechpartner hinzuweisen.

DHL/Deutsche Post

Bei der Deutschen Post/DHL finden wir ähnliche Probleme. CAPTCHAs ohne alternnatives Audio, um ein Passwort zurückzusetzen, falsch ausgezeichnete Formularelemente und hyperkomplexe Bestellseiten für Paketmarken.
Ein Negativ-Beispiel ist auch die Packstation, ist zwar keine Website, aber hier werden die Probleme recht deutlich. Früher konnte man den PIN über den haptischen 10er-Block eingeben. Mittlerweile müssen sowohl die Postnummer als auch der PIN über eine Bildschirmtastatur eingegeben werden. Ein Spaß für stark sehbehinderte Menschen. Für Blinde sind die Packstationen gar nicht zugänglich. DHL schafft es also, die Zugänglichkeit wirklich stetig zu verschlechtern. Auch hier weit und breit kein Feedback-Mechanismus oder ein Ansprechpartner für Barrierefreiheit. Bei der Post habe ich deshalb gleich auf eine Kontaktaufnahme verzichtet, auch weil ich nicht den Eindruck habe, dass sie das Thema Barrierefreiheit besonders interessiert.
Barrierefreiheit bei der Deutschen Post/DHL

Deutsche Telekom

Ein leider extrem negatives Beispiel ist die Deutsche Telekom. Die App Connect, die das Einloggen in Hotspots ermöglicht, ist seit dem letzten Update null barrierefrei. Im Ernst, wenn ihr ein Paradebeispiel dafür braucht, wie eine App nicht sein sollte, schaut euch Connect an. Praktisch keine der Informationen ist mit VoiceOver auslesbar. Dieses Kunststück bringt auf iOS sonst kaum jemand fertig. Offenbar hat man sämtliche Guidelines ignoriert, die Apple den Entwicklern zur Hand gibt. Dem Vernehmen nach sind auch andere Apps der Telekom schlecht zugänglich.
Nun habe ich öffentlich und privat an die Telekom geschrieben. Öffentlich gab es keine Reaktion. Auf @Telekom hilft wurde mir mitgeteilt, dass das Problem bekannt sei und mit einem der nächsten Updates behoben wird. Das war am 21. März und bis heute hat sich nichts getan. Das genannte Update erfolgte Anfang des Jahres, wir warten jetzt also fast ein halbes Jahr darauf, dass die App wieder nutzbar ist. Barrierefreiheit ist offenbar ein Beta- oder Gamma-Feature bei der Telekom, vielleicht kümmert man sich morgen drum, vielleicht aber auch nicht. Und natürlich gibts auch bei der Telekom keine Feedbackmöglichkeit oder einen Ansprechpartner für Barrierefreiheit.

Fazit: Das kann es nicht sein

Nun handelt es sich um große Unternehmen, die komplex und träge sind. Doch haben sie dank ihrer Größe auch die ressourcen, um eine vernünftige Qualitätssicherung zu betreiben. Was gehört dazu?

  • Ein Feedback-Mechanismus, bei dem Fragen zur Barrierefreiheit in angemessener Zeit kompetent bearbeitet werden können.
  • die Bereitschaft, Barrierefreiheit als wichtiges Feature zu betrachten, kein großes Unternehmen würde eine fehlerhafte app ein halbes Jahr lang ohne Korrekturen bestehen lassen, aber ohne Barrierefreiheit, das ist halb so schlimm.
  • Ein Prozess der laufenden Qualitätssicherung. Dazu gehört strukturiertes Testing durch automatische Prüfverfahren, qualifizierte Entwickler und behinderte Mitarbeiter sowohl entwicklungsbegleitend als auch im laufenden Betreib.
  • Ein Monitoring von Anpassungen/Veränderung in Hinsicht auf Barrierefreiheit

Natürlich lassen sich Fehler nicht vermeiden. Doch man kann ihre Wahrscheinlichkeit reduzieren und sie bei einer passenden Meldung schnell beheben. Tut man das nicht, nimmt man die Barrierefreiheit nicht wirklich ernst.
Quality Management for digital Accessibility

Barrierefreie Online-Seminare – Hilfsmittel und Lösungen

Computermonitor zeigt TextverarbeitungOnline-Seminare sind nicht erst seit Corona häufig anzutreffen. Damit Webinare barrierefrei von behinderten Menschen genutzt werden können, ist jedoch einiges zu beachten.

technische Plattformen

Der erste und wichtigste Faktor ist die technische Plattform. Ist diese nicht barrierefrei, ist das Seminar für Blinde, Sehbehinderte und Tastaturnutzer nicht verwendbar.
Leider taugen die Marktführer in diesem Bereich nichts. Sowohl WebEx, GoToMeeting als auch Adobe Connect sind Musterbeispiele für schlechte Barrierefreiheit. Sie sind durch Screenreader nicht bedienbar. Alle drei Programme haben außerdem einen miserablen Kontrast bei den Bedien-Elementen und sind daher nicht zu empfehlen. Wenn Sie möchten, dass behinderte Menschen an Ihren Webinaren teilnehmen, scheiden Adobe Connect und GoToMeeting sowie dessen Ableger wie GoToWebinar und co. aus.
Gute Alternativen in diesem Bereich sind Big Blue Button, Zoom und Microsoft Teams. Sie sind alle gut mit Tastatur und Screenreader bedienbar und das sowohl auf dem Desktop als auch auf dem Smartphone oder Tablet.

Kommunikation

Tipps zu einer barrierefreien Online-Kommunikation finden Sie in einem eigenen Beitrag.
Generell sollte eine gute Sprach-Qualität angestrebt werden. Wird der Sprecher angezeigt, sollte sich das Fenster durch den Nutzer größer ziehen lassen, so dass Gestik und Mundbild besser verfolgt werden können.
Weitere Möglichkeiten sind Gebärdensprache, Live-Captions, Live-Übersetzung in Leichte Sprache. Generell sollte natürlich der Inhalt auch so gestaltet sein, dass er möglichst verständlich ist.

PDF UA, EN 301549, WCAG oder BITV für barrierefreie PDF – was ist der Standard

Dieses Dokument soll eine Entscheidungshilfe für die Frage bieten, ob und welcher Standard bei der Bereitstellung barrierefreier Dokumente bzw. PDFs erfüllt werden sollte.

Die Möglichkeiten von Microsoft Office und Libre Office

Seit der Version 2007 bietet MS Office die Möglichkeit, relativ barrierefreie Dokumente zu erstellen. Unter anderem bietet es folgende Möglichkeiten:

  • Die Auszeichnung von Überschriften und Listen, um blinden Menschen die Orientierung in Dokumenten zu erleichtern.
  • Die alternative Beschreibung von Bildern für Blinde.
  • Den Export in strukturierten PDF – sogenannten tagged PDF – eine Voraussetzung dafür, dass Blinde sinnvoll mit PDFs arbeiten können.

Der Standard PDF UA

PDF Universal Accessibility (PDF UA) ist seit 2012 der technische Standard für barrierefreie PDF-Dokumente. Allerdings geht der eigentliche Standard für barrierefreie PDF-Dokumente über PDF UA hinaus. Für alle öffentlichen Körperschaften der EU ist das die EU-Norm 301 549. EN 301549 ist vor allem im Bezug auf Dokumente und Webseiten eine Adaption der WCAG 2.1 AA.
PDF UA enthält keine Anforderungen an Kontraste, die WCAG aber durchaus.
PDF UA ist im Wesentlichen ein Standard, der technische Anforderungen formuliert. Auf inhaltliche Anforderungen wie Leichte Sprache oder Verständlichkeit geht er nicht ein. Diese spielen aber auch in der WCAG erst ab der höchsten Stufe AAA eine Rolle.
PDF UA ist also eher als technische Umsetzungshilfe für Software-Anbieter zu verstehen. Die eigentlichen Standards sind in der EU die WCAG 2.1 AA sowie die EN 301549 für öffentliche Einrichtungen.

Möglichkeiten PDF UA zu erfüllen

Es gibt nur wenige Programme, um vollkommen pPDF-UA-standardkonforme PDF-Dokumente zu erstellen. Eines davon ist Acrobat Pro von Adobe.
Acrobat Professional ist ein Tool, um PDFs professionell zu bearbeiten. Es richtet sich in erster Linie an Grafiker und Desktop Publisher.
Mit Acrobat können Dokumente nachträglich getaggt – also barrierefrei – gemacht werden.
Unter anderem bietet Acrobat folgende Möglichkeiten, die es in MS Office derzeit nicht gibt:

  • Das Auszeichnen von Dokument-Bestandteilen als „artefact“. Das bedeutet, dass diese Elemente von Screenreadern ignoriert werden. Das ist sinnvoll zum Beispiel bei Kopf- und Fußzeilen, Seitenzahlen und anderen Elementen, die für Screenreader-Nutzer beim Vorlesen nicht wichtig sind.
  • – Das nachträgliche Bearbeiten der Struktur-Tags. Dadurch können kleinere Fehler korrigiert werden, die durch die Office-Programme bei der Umwandlung in PDF entstehen.

Das Problem mit den Standards für barrierefreie PDFs

Kommuniziert man aktiv, dass man barrierefreie PDFs zur Verfügung stellt, wird von den Kennern der Materie erwartet, dass PDF UA erfüllt wird. Das ist auf absehbare Zeit mit MS Office nicht möglich. Qua Definition kann ein PDF nur dann als barrierefrei bezeichnet werden, wenn ein öffentlicher Standard erfüllt wird.
Das Tool PDF Accessibility Checker zeigt bei aus MS Office erzeugten Dokumenten einige Fehler an, die aber in der Praxis keine schwerwiegenden Folgen haben.

Handlungsmöglichkeiten

Die folgenden Vorgehensweisen sind denkbar:

  1. Es wird angestrebt, den PDF-UA-Standard vollständig zu erfüllen. In diesem Fall ist es notwendig, entweder mehrere – oder alle – Mitarbeiter im Umgang mit Adobe Acrobat Pro zu schulen oder die Dokumente an einen Dienstleister herauszugeben. Die Herausgabe erscheint aufgrund des hohen Zeitaufwands und der teils erheblichen Kosten nicht realistisch. Der Vorteil ist, dass die Erfüllung des Standards am leichtesten zu kommunizieren ist.
  2. Die Organisation kommuniziert, dass die Dokumente mit den Möglichkeiten barrierefrei gestaltet wurden, die MS Office bietet. Es kann auch konkret kommuniziert werden, welche Maßnahmen getroffen wurden, zum Beispiel das Einfügen von alternativtexten und anderen Struktur-Tags. Es wird also nicht gesagt, dass ein bestimmter Standard erfüllt wurde, sondern nur, was gemacht wurde, um das Dokument zugänglicher zu machen. Genau genommen könnte ohnehin nur kommuniziert werden, dass ein bestimmter Standard erfüllt wurde. Auch ein Dokument, dass PDF UA erfüllt ist für Menschen mit Lernbehinderung oder eingeschränkter Sprachkompetenz nicht barrierefrei. Die Formulierung „barrierefreie Dokumente“ könnte daher falsche Erwartungen wecken.
  3. Das Dokument kann im Original-Microsoft-Format herausgegeben werden. Fast alle Geräte verfügen über die Möglichkeit, Office-Dokumente anzuzeigen. Es bleibt dann dem Nutzer überlassen, ob er es in PDF umwandelt oder nicht. In diesem Fall entfällt die Befolgung von PDF UA, da es ja kein PDF ist. Für Office-Dokumente gibt es derzeit keinen Standard. Der einzige Vorteil von PDF besteht darin, dass es sich als Quasi-Standard zur Weitergabe von Dokumenten etabliert hat. Darüber hinaus bietet es auch für Menschen mit Behinderung keine Vorteile gegenüber Office-Formaten. PDFs sollen dafür sorgen, dass Dokumente auf allen Betriebssystemen gleich dargestellt werden. Die Anpassbarkeit an unterschiedliche Darstellungsmöglichkeiten ist hingegen eine Basisanforderung der digitalen Barrierefreiheit. Tagged PDFs sollen dieses Problem lösen. Das funktioniert allerdings nur, wenn das Anzeigeprogramm tagged PDF unterstützt. Derzeit tut das nur der Adobe Reader.
  4. Empfehlung

    Unsere Empfehlung lautet, PDF-Dokumente mit Office zu erstellen und dies klar zu kommunizieren. In der Praxis bringt PDF UA wenige Vorteile. Die meisten Dokumente, die mit Office erstellt wurden sind in diesem Format auch völlig ausreichend.
    Für die interne Kommunikation ist die Erfüllung eines bestimmten Standards nicht notwendig. Analoges gilt für Dokumente, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind, sondern an Kooperationspartner gehen. Für Broschüren und weitere Dokumente für die breite Öffentlichkeit kann weiterhin der geltende Standard erfüllt werden.

Internet-Cookies und die Barrierefreiheit auf Webseiten

Spätestens seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung sind sie allgegenwärtig- die Cookie-Messages. Oben, unten, manchmal nehmen sie auf Smartphones den gesamten Bildschirm ein. Sie sind eine Barriere geworden, hier erfahrt ihr, warum.

Bin ich da, bin ich weg?

Als Blinder kann man Cookie-Mitteilungen gut ignorieren, wenn sie sich unten am Bildschirm befinden oder man sie zumindest schnell überspringen kann. Auf dem Smartphone funktioniert das nicht so einfach, denn wie gesagt nehmen sie dort häufig viel Platz weg, so dass eine komfortable Nutzung der Website mit ihnen teils nicht möglich ist.
Nun kann es passieren, dass man sie wegklickt – also akzeptiert oder verwirft, sie aber für den Screenreader sichtbar bleiben. Das kann bedeuten, dass die Seite nicht nutzbar ist, der Screenreader bleibt quasi in der Cookie-Message hängen und kommt an den Inhalt nicht heran.

Die Cookie-Message als Overlay

Das nervigste Phänomen überhaupt sind Cookie-Messages als modaler Dialog. Der Hintergrund wird ausgegraut, die Cookie-Message poppt auf und muss aktiv geschlossen werden, um den Inhalt zu nutzen. Hier können die üblichen Probleme schlecht programmierter Dialoge für Screenreader entstehen: Entweder bekommt der Nutzer gar nicht mit, dass eine Aktion von ihm erwartet wird und die Seite ist für ihn nicht nutzbar, weil alle anklickbaren Elemente gesperrt sind. Oder er sieht die Meldung, kann sie aber nicht akzeptieren, weil die bedienelemente nicht per tastatur bedienbar sind. Abgesehen davon sind manche dieser Cookie-Messages wirklich lang geworden, als ob man einen Roman lesen wollte, bevor man die Website nutzt.
Für Tastaturnutzer ergibt sich das Problem, dass sie einen Klick ausführen müssen, um an den Inhalt zu kommen. Für Leute, die Probleme haben, die Maus zu bedienen oder mit starker Vergrößerung arbeiten, kann das durchaus schwierig werden. Nervig ist es in jedem Fall. Reine Tastatur-Nutzer kommen oft gar nicht an die Cookie-Message heran.

Angst-Störungen und mangelnde Erfahrung mit Web-Technologien

Ein weiteres Problem kann sich für Internet-Unerfahrene und Personen mit Angststörungen ergeben. Die Internet-Unerfahrenen wissen vielleicht gar nicht, was Cookies sind, was passiert, wenn sie akzeptieren und welche Daten tatsächlich gesammelt werden und was mit diesen Daten passiert? Datenschutzerklärung ist gut und schön, aber nicht jeder hat eine Jura-Professorin mit erfahrung im Internetrecht neben sich auf der Couch sitzen.
Und selbst wenn: Vertraue ich den Versicherungen des anbieters, dass die Daten zu den genannten Zwecken verarbeitet und angemessen anonymisiert werden? Als jemand mit einer Angststörung könnte man daran zweifeln. Cookie-Messages sind ein zusätzlicher Frustfaktor.
Und sehen diese Dinger nicht so ähnlich aus wie diese Werbebanner, die eine Zeitlang en vogue waren? Sie haben gewonnen, klicken Sie in den nächsten 10 Sekunden hier, um Ihr iPhone XX einzusacken. Woher soll man als durchschnittlicher Internet-Nutzer wissen, dass es sich nicht um einen Hacking- oder Betrugs-Versuch handelt?

Cookie-Mitteilungen müssen zugänglich sein

Die einfachste Lösung wäre, die Cookie-Mitteilungen für Blinde unsichtbar zu machen, technisch wäre das kein großes Problem.
Rechtlich allerdings schon: Ähnlich wie die Informationen im Impressum müssen Cookie-Mitteilungen für Blinde zugänglich sein, das gilt sowohl im Sinne der DSGVO als auch des Telemedien-Gesetzes.
Mir stellte sich beim Schreiben die Frage, ob es reicht, dass sie Theoretisch für Screenreader nutzbar sind. Befinden sie sich aus der Perspektive des Screenreaders am Ende der Webseite, wird der Blinde sie wahrscheinlich nicht wahrnehmen – wer scrollt schon bis dort hin durch? Meiner einschätzung reicht es tatsächlich aus, wenn die Cookie-Mitteilung praktisch für den Blinden wahrnehmbar wäre, sie also für ihn barrierefrei ist. Ansonsten müsste sie sich aus der Perspektive des Screenreaders immer am Anfang der Seite befinden. Findet er sie nicht, gibt es immerhin noch die Datenschutz-Informationen des Webseiten-Betreibers, dort sollte er auf jeden Fall alle Infos sowie die Optionen finden.

Lösungen

Generell fordert die DSGVO, möglichst wenig daten zu erheben. Die erste Frage wäre also, ob Cookies in vielen Fällen nicht überflüssig sind, also gar nicht erst eine entsprechende Nachricht angezeigt werden muss. Webseiten, die vor allem der Information dienen, benötigen meines Erachtens keine Informationssammler wie Session-Cookies, Tracker oder Web Analytics, auch wenn Analytiker das verständlicherweise anders sehen. Die gute alte Webstatistik tut es auch.
Ein weiterer Weg wäre, die automatische Akzeptanz von Cookies durch das Weiternutzen der Website. Wenn ich also scrolle, ein element anklicke oder eine anderweitige Aktion ausführe, könnte die Cookie-Mitteilung automatisch ausgeblendet werden. Es müsste aber sicher gestellt sein, dass der Nutzer die Cookie-Message zumindest unbewusst wahrgenommen hat und die Chance hatte, der Sammlung von Daten zu widersprechen.
Ich wundere mich, dass das W3C keinen Cookie-Veraltungs-Standard veröffentlicht hat, wenn ich mir ansehe, wie viele Dokumente die Organisation so anbietet. Falls meinen Lesern was dazu bekannt ist, freue ich mich auf hinweise.
Wünschenswert wäre eine automatische Verarbeitung der Cookie-Meldungen per Browser. Dazu wird ein einheitliches Protokoll, also eine maschinenlesbare Form benötigt. Wer eine Do-Not-Track-Anforderung im Browser aktiviert hat, sollte Tracking-Cookies gar nicht erst explizit ablehnen müssen. Andere Cookies sollten entweder für die aktuelle Session oder für einen bestimmten Zeitraum akzeptiert werde. Wie gesagt, alles über Einstellungen und Mitteilungen des Browsers.

Ein paar Datenschutz-Tipps für Blinde

Dieser Abschnitt ist nur für Blinde interessant. Es gibt ein paar Tipps zum Thema Cookies und Datenschutz.
Früher habe ich standardmäßig die Erweiterung NoScript für den Firefox verwendet. Leider ist sie nicht mehr mit Screenreadern nutzbar, man kann einzelne Skripte nicht mehr ohne Weiteres freigeben, wodurch einige Seiten-Inhalte nicht mehr funktionieren. Außerdem funktionieren viele Medienseiten und kommerzielle Seiten nicht mehr, die den Skriptblocker als Werbeblocker interpretieren, was er in gewisser Weise auch ist. Ich habe das mit Profilen gelöst, dazu weiter unten mehr.
Ein Teil des Cookie-Managements lässt sich browser-seitig einstellen: Alle Browser bieten eine Do-Not-Track-Anforderung, Cookies können generell akzeptiert, abgelehnt oder für eine bestimmte Zeit akzeptiert werden. Es ist natürlich generell sinnvoll, die Datenschutz-Einstellungen des Browsers anzuschauen. Cookies generell browser-seitig zu blockieren ist hingegen oft nicht sinnvoll, weil vor allem interaktive Seiten wie Shopping-Seiten oder Webformulare dann nicht mehr funktionieren werden. Viele Medien-Seiten sperren die Inhalte, weil sie von einem Werbeblocker ausgehen. Meiner Erfahrung nach funktioniert auch die ReCaptcha-Lösung nicht mehr, wenn Cookies standardmäßig blockiert werden.
Ich habe mir im Desktop-Firefox mehrere Profile mit unterschiedlichen Konfigurationen für unterschiedliche Zwecke angelegt. Eine fürs normale Surfen, eine für Medienseiten und interaktive Anwendungen und eine für Testzwecke mit der Standardkonfiguration von Firefox.
Um Profile anzulegen geht folgendermaßen unter Windows vor:
Drückt Windows-Taste + R für den Ausführen-Dialog von Windows. Gebt dann firefox -p ein. Es wird der Profilmanager aufgerufen.
Drückt Tab, bis ihr bei Profil erstellen seid, vergebt einen Namen für das Profil.
Wenn ihr bei jedem Start von Firefox auswählen wollt, welches Profil gestartet wird, nehmt das Häkchen bei „Gewähltes Profil bei Start ohne Nachfragen verwenden“ weg.
Ansonsten könnt ihr den Profilmanager wie oben beschrieben mit firefox -p im ausführen Dialog starten. Übrigens können mehrere Profile von Firefox auch parallel gestartet werden, auch dazu einfach firefox -p über Ausführen verwenden, wenn Firefox bereits läuft. Das kann aber schnell unübersichtlich werden, weil an den einzelnen Fenstern nicht erkennbar ist, in welchem Profil sie laufen.
Habt ihr ein Profil eingerichtet, könnt ihr wie gewohnt eure Konfigurationen und Erweiterungen vornehmen, sie bleiben wie auch die Cookies im jeweiligen Profil
Einen einfachen Datenschutz gewährt auch der anonyme Modus, der sowohl in Desktop- als auch auf Smartphone-Browsern verfügbar ist. In diesem Modus werden Daten nur so lange gespeichert, wie das Fenster oder der Tab offen ist. Im Firefox wird er mit STRG + Umschalt + P aktiviert.
Um Cookie- und andere nervige Meldungen loszuwerden reicht oft auch der Lesemodus. Dieser wird im Firefox auf dem Desktop mit F9 aktiviert und verlassen. Auch die mobilen Browser bieten so eine Funktion, die zumeist oben rechts aktiviert werden kann. Im Lesemodus wird nur der Text-Inhalt der Webseite angezeigt.
Eine andere Möglichkeit ist, unterschiedliche Browser zu verwenden. Edge, Chrome und Opera funktionieren auch mit Screenreader ganz gut.

Datenschutz – Gut gemeint – schlecht umgesetzt

Neben dem Internet-Banking ist die DSGVO ein weiteres Beispiel dafür, wie etwas, was gut gemeint war schlecht umgesetzt wurde. Einerseits neigen die EU und der deutsche Gesetzgeber dazu, jeden Einzelfall regeln zu wollen. Andererseits gehen sie nicht weit genug mit ihren Regelungen.
Die EU hätte festlegen können, dass die Cookie-Messages auf eine einheitliche Weise untergebracht und ausgeblendet werden können. Leider ist das Accessibility Mainstreaming bei der EU nicht angekommen und es gibt wenig Hoffnung darauf, dass sich das Ändert.
Wie der Datenschutz die Barrierefreiheit einschränkt

Erkenntnisse aus dem WebAIM-Screenreader-Survey 2019

Soeben ist der aktuelle WebAim-Screenreader-Survey 2019 veröffentlicht worden. Er bringt einige überraschende Erkenntnisse.
Der WebAIM Survey ist eine Online-Umfrage, die seit 2009 mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführt wird. Der Screenreader-Survey findet sehr regelmäßig etwa alle zwei Jahre statt und ist die einzige mir bekannte Erhebung dieser Art. Interessant sind weniger die absoluten Zahlen als die Veränderungen, die im Laufe der Zeit stattfinden. Um den Survey zu verstehen, muss man nicht großartig Englisch können, es reicht, wenn man – als Sehender – die Tabellen und Diagramme betrachten kann.
Es sei gesagt, dass die Umfrage nicht repräsentativ ist oder sein will. Dafür ist die Stichprobe zu klein, der Survey zu unbekannt und vor allem zu sehr auf den angloamerikanischen Raum konzentriert. Dennoch gibt es ein paar interessante erkenntnisse. Aus Urheberrechts-Gründen kann ich weder die Tabellen noch die Diagramme von WebAIM übernehmen, bitte schauen Sie direkt auf der oben verlinkten Seite nach, wenn Sie sich für die Details interessieren.

NVDA ist die Nummer 1

Der Screenreader NVDA hat mit einem Anteil von 40,7 % den Platzhirschen Jaws (40,2 %) überholt. Es sind zwar nur 0,5 Prozent unterschied. Interessant ist aber der eindeutige Abwärtstrend, den Jaws in den letzten 10 Jahren genommen hat. Jaws hat seitdem mehr als 30 Prozent seines Marktanteiles verloren, obwohl die Zahl der Konkurrenten seitdem zurückgegangen ist. In einem anderen Beitrag werfe ich einen genaueren Blick auf den Screenreader-Markt.
Freedom Scientific konnte kaum davon profitieren, dass der Mutterkonzern die konkurrenzfähige Alternative Window Eyes aufgekauft und kurzerhand dicht gemacht hat.
Viele ehemalige Window-Eyes und Cobra-Nutzer dürften zu NVDA gewechselt haben. Es dominieren die kostenlosen bzw. integrierten Screenreader wie VoiceOver. Sie machen mehr als die Hälfte des Marktes aus. Alternativen wie Dolphin oder System Access scheinen kaum eine Rolle zu spielen. Da sich Windows mit den großen Updates sehr schnell verändert, ist man heute häufig schon mit einem Screenreader aufgeschmissen, der seit einem Jahr nicht aktualisiert wurde. Das Geschäftsmodell von Freedom Scientific, für jedes kleine Update kräftig zur Kasse zu bitten, stößt allmählich an seine Grenzen – so scheint es. Der Microsoft-eigene Screenreader Narrator spielt nach wie vor keine Rolle.

Chrome schlägt Firefox

Überraschend war für mich die Dominanz von Chrome (44,4 %) unter Blinden. Bisher wurde vor allem der Firefox (27,4 %) genutzt. Wenn ich raten dürfte: Ursache für den Wechsel dürfte das Quantum-Update gewesen sein. Zum Einen gab es gerade am Anfang große Latenzen beim Laden von Webseiten. Zum Anderen haben viele für Blinde nützliche Plugins wie WebVisum nicht mehr funktioniert.

Weitere interessante Ergebnisse

3/4 der Befragten fanden die Barrierefreiheit von PDFs ausbaufähig. Hier hat sich leider nicht besonders viel getan.
Überrascht hat mich, dass native Apps nicht vor Web-Apps bevorzugt werden. Es hält sich die Waage mit 50:50.
40 Prozent der behinderten Nutzer meint, dass das Web im letzten Jahr barrierefreier geworden sei. Immerhin ein Fünftel meint, dass sich die Barrierefreiheit verschlechtert habe.
Nur ein Zehntel der Befragten geht vor allem mobil ins Internet. 90 Prozent nutzen entweder einen Computer oder verteilen ihre Nutzung gleichmäßig auf Computer und Mobil. Das widerspricht meiner Erfahrung, wonach blinde Personen vor allem mobil online gehen. Eine Erklärung dafür habe ich leider nicht.
70 Prozent gaben an, dass sie ihren Screenreader stark oder sehr stark angepasst haben. Sowohl mobile als auch Desktop-Screenreader erlauben es, die Ausgabe in Sprache und Braille sehr stark anzupassen. Was starke Anpassung konkret bedeutet, bleibt offen, wäre allerdings interessant gewesen.
Fast 70 Prozent nutzen HTML-Überschriften, um sich auf einer Webseite zu orientieren. Andere Möglichkeiten wie Landmarks oder Links spielen für die Navigation auf einer Unterseite eine untergeordnete Rolle.

Amazon Echo – sprach-basierte Assistenten und barrierefreie Webseiten

Amazon hat mal wieder eine ganze Reihe von neuen Produkten vorgestellt. In diesem Beitrag möchte ich zeigen, warum der smarte Lautsprecher Echo mit der Spracheingabe auch barrierefreien Webseiten einen Schub geben könnte.

Alles über Semantik

Ein Schlüsselfaktor für barrierefreie Webseiten ist semantisches und seinen Zwecken entsprechend eingesetztes HTML.
Leider muss man sagen, dass in erster Linie bisher vor allem Blinde davon profitieren. Natürlich bringen Labels Vorteile für motorisch Behinderte und Sehbehinderte können eigene Stylesheets definieren, um sich Inhalte besser zugänglich zu machen. Aber ob das tatsächlich jemand in dem Maße nutzt, bleibt offen.

Vorlesen leicht gemacht

Doch in dem Maße, in dem Geräte ohne eigenes Display auf den Markt drängen, wird es wieder interessant. Wie bringe ich zum Beispiel dem Echo bei, wo der Inhalt einer Webseite beginnt, schließlich will ich nicht die Navigation und anderen Schmus vorgelesen haben, der am Anfang einer Webseite steht. Wie bringe ich ihn dazu, von Absatz zu Absatz, zur nächsten Überschrift, zu einem bestimmten Bereich der Webseite zu kommen? Für einen Sehenden erscheint dieses Problem eigentlich unlösbar. Doch wer arbeitet schon seit Jahr und Tag ohne Display? Exakt, blinde Menschen und das in der Regel ohne große Probleme.
Und hier kommt eine sinnvolle Semantik ins Spiel. Gibt es zum Beispiel nur eine Hauptüberschrift auf der Unterseite, die H1, hat auch eine Maschine keine Probleme, den Anfang des Artikels zu finden. Werden die neuen elemente aus HTML5 wie Navigation, Article, Footer und so weiter korrekt eingesezt, wird die Sache zusätzlich erleichtert. Selbst die Alternativtexte könnten somit einer wesentlich größeren Gruppe nützlich sein.
Auch komplexe Interaktionen mit der Website wie das Aufrufen von Punkten aus der Navigation, das Suchen innerhalb einer Unterseite, das verwenden der Suchfunktion der Website und so weiter sind durchaus möglich. In der Regel wird das länger dauern als mit einem Display, doch muss man es ja auch nicht übertreiben, wenn das visuelle Interface Smartphone nur einen Handgriff entfernt ist.

Formulare per Sprache ausfüllen

Doch war es das noch lange nicht. Heute sind Webseiten interaktiv und interaktiv heißt fast immer Formulare. Sind die Formulare sinnvoll semantisch ausgezeichnet, also so, dass eine Maschine die Aufgabe eines Inputfeldes, den Status und so weiter erkennen kann, dann dürfte es auch kein Problem mehr sein, solche Formulare komplett per Sprache auszufüllen. Natürlich wird man das für komplexere Formulare derzeit nicht machen. Aber auch das könnte nur eine Frage der Gewöhnung sein.

Macht eure Website barrierefrei

Je stärker die Spracheingabe in den Alltag einkehrt, desto mehr werden die Nutzer auch erwarten, damit im Prinzip alles erledigen zu können. Ich prophezeie einmal, dass diese Entwicklung sich stark auf die Gestaltung von visuellen Benutzeroberflächen auswirken wird, ähnlich wie es das Smartphone getan hat. Man wird zum Beispiel gezwungen sein, die Zahl der Links oder die Komplexität von Formularen zu reduzieren und eine an der Spracheingabe optimierte Benutzerführung zu etablieren.
Vor allem ältere Blinde, die mit dem Screenreader nicht so vertraut sind, könnten von dieser Entwicklung profitieren. Aber auch funktionale Analphabeten und ältere Menschen, die teils von der Technik überfordert sind, könnten dank einer Spracheingabe die Möglichkeiten des Internets wesentlich leichter nutzen. Nebenbei könnte es Amazon gelingen, die Haus-Automatisierung massentauglich zu machen, daran sind selbst Apple und google bisher gescheitert.

Internet-Banking für Blinde

Eingabefeld für einen PINLeider ist der Super-GAU eingetreten. Die EU hat die Bankinstitute dazu verpflichtet, die iTans abzuschaffen. Die Banken haben – man muss es klar sagen – das Thema Barrierefreiheit für Blinde verschnarcht, so dass das Online-Banking für viele Blinde nicht mehr möglich ist. Aus diesem Anlass muss ich diesen Artikel aktualisieren. Aufgrund des ursprünglichen Artikels von 2015 haben mich zahlreiche Anfragen von Blinden erreicht. Leider kann ich Ihnen nicht im Detail weiterhelfen, da ich nur die Banking-Anwendungen kenne, die ich selber nutze. Bitte beschweren Sie sich direkt bei Ihrer Bank und zwar lautstark, eine andere Sprache scheint man dort nicht zu verstehen.

Sparkasse

Die Apps der Sparkasse sind nach jetzigem Kenntnisstand – also am 30.04.2019 – nicht barrierefrei, wie ich den diversen Blindenforen entnehmen durfte. Das scheint sowohl für iOS als auch für Android zu gelten. Das Problem soll mit dem nächsten Update behoben werden.
Da ich kein Kunde der Sparkasse bin, kann ich leider nichts zum Webportal und zu den Apps sagen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Bank, ob es Verfahren wie die SMS-TAN oder alternativen gibt.

Ing DiBa

Die Ing – wie sie sich mittlerweile nennt – hat ebenfalls größere Probleme. Es geht hauptsächlich um Lightboxen, die sich für Tastatatur-Nutzer nicht entfernen lassen und für Blinde nicht erkennbar sind. Sind diese Dialogboxen aufgeklappt, lässt sich die Webseite zwar erkunden, aber nicht bedienen.
Es gibt die App BankingtoGo, die allerdings für das komplette Online-Banking gedacht ist. Da ich das Banking über den PC mache, werde ich diese App nicht nutzen. Derzeit steht noch das SMS-TAN-Verfahren zur Verfügung, das sollte für Blinde mit sprachbegabten Handys im Augenblick das einfachste Verfahren zur Freigabe von Transaktionen sein. Allerdings bin ich nicht sicher, wie lange das SMS-Verfahren noch angeboten wird.

DKB

Die DKB hat einige unbeschriftete Elemente, aber das Webportal funktioniert im Großen und Ganzen. Die iOS-App zum Freigeben der Transaktionen funktioniert mit VoiceOver. Die Android-App ist dem Vernehmen nach derzeit nicht barrierefrei. Die DKB ist also für iOS-Nutzer eingeschränkt empfehlenswert.

Commerzbank/commdirect

Bei der Comdirect/Commerzbank funktioniert das Webportal im Wesentlichen, auch wenn es durch zu viele Optionen sehr unübersichtlich ist. Leider kriegt es die Bank im Webportal nicht hin, vernünftige Fehlermeldungen auszugeben.
Die App zur Freigabe der Transaktionen ist auf iOS gut nutzbar, zur Android-App kann ich leider nichts sagen. Ein großes Manko gibt es: Man soll mit der App einen QR-Code vom Bildschirm abscannen. Das geht blind, ist aber in jedem Fall eine Herausforderung. Bei kleineren Bildschirmen kann es sein, dass der QR-Code außerhalb des sichtbaren Bereiches ist, für Blinde nur schwer herauszufinden. Für Sehbehinderte mit Farbveränderungen ist das Verfahren nicht nutzbar, da der QR-Code nur in den Original-Farben richtig erkannt wird.

Alternativen

Weitere Banken und deren Portale kenne ich leider nicht und kann nichts weiter dazu sagen. Fragen Sie am besten direkt dort nach, wenn Sie betroffen sind.
Bei den sprach-basierten TAN-Generatoren gibt es das Problem, dass meines Wissens ein Code vom Bildschirm abgescannt werden muss. Das ist mit so einem Gerät noch schwieriger als einen QR-Code mit der Smartphone-Kamera zu erfassen.
Einige Banken bieten nach wie vor das Telebanking an. Für Blinde vielleicht aktuell das barrierefreieste Verfahren.
Mir wurde von anderen Blinden die Software Banking4 empfohlen. Damit kann man auch mehrere Girokonten unterschiedlicher Banken verwalten. Leider hatte ich noch keine Zeit, es zu testen.

Fazit

Leider muss ich feststellen, dass in diesem Fall auf allen Ebenen versagt wurde:

  • Die EU hätte die Banken verpflichten müssen, zumindest eine kostenlose barrierefreie und blindengerechte Lösung zum Freigeben der Transaktionen anzubieten.
  • In den Banken haben die Technik-Verantwortlichen offenbar total versagt. Dass man im Jahr 2019 diesen Personen noch erklären muss, was Barrierefreiheit bedeutet und dass man Bank-Transaktionen ohne Hilfe Sehender durchführen können sollte, spricht glaube ich für sich. Einige Kundenberater dieser Banken empfehlen ernsthaft, sich die Hilfe von Sehenden zu holen, offenbar haben sie den Sinn ihrer eigenen Sicherheitsmaßnahmen nicht verstanden.

Leider muss ich den Schluss ziehen, dass es den Banken am Willen und am Interesse fehlt, Barrierefreiheit für Blinde umzusetzen.
Wie Blinde Computer nutzen